Seite:OABrackenheim0312.jpg

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An besonderen Stiftungen sind 3898 fl. vorhanden, deren Zinse alljährlich nach dem Willen der Stifter für die Ortsarmen, für Schulgelder und Anschaffung von Schulbüchern etc. verwendet werden.

Auf der Anhöhe nördlich vom Ort kommt die Flurbenennung „Wart“ vor, was auf einen ehemaligen Wachposten hindeutet.

Der Name des Ortes und des auf seiner Markung entspringenden gleichnamigen Baches dürfte wohl von dem Eigennamen Maso, Masso, abzuleiten sein; in älterer Zeit findet man einige Male auch Wassenbach (s. Sattler, Gr. 1. Forts. Beil. 57; Mone 5, 357. 360.)

Massenbach[1] ist schon seit alten Zeiten im Besitz der nach dem Orte sich nennenden adeligen Familie (s. u.) und zwar als ein kurpfälzisches Mannlehen, wenn gleich die noch vorhandenen urkundlichen Dokumente über diesen Lehensbesitz erst aus der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts datiren. Den 26. Juli 1431 gaben nämlich die Gebrüder und Vettern Friedrich, Berthold und Hans von Massenbach statt des von Kurpfalz lehenbaren und zum Lehen Massenbach gehörig gewesenen Drittels an der Vogtei Dorf und Gericht zu Groß-Gartach, das sie um 800 fl. an das Stift Odenheim verkauften, dem Pfalzgrafen Ludwig verschiedene Güter, den Wald Bichthal 50 Morgen, 6 M. Weingarten am Heuchelberg in Groß-Gartacher Markung, das Heiligholz, 14 M. in Schluchterner Mark, 6 M. Walds im Bichthal in Schwaigerner Mark, 15 M. Ackers auf dem Hagenbuch und 4 M. Wiesen in Schwaigerner Mark. Den 6. Jan. 1438 erhielt Friedrich von M. als Lehen 2 Theile zu Massenbach an Dorf, Wäldern, Feldern und am Zehenten in der Mark, item 2 Theile an der Burg ein wenig mehr, 1/3 an der Vogtei zu Groß-Gartach mit Zugehörungen und Salzhofen halb mit Zugehörungen, zugleich aber als Träger Bechtholds von M. den Theil seines Urahnen. Wo das hier genannte Salzhofen gelegen, ließ sich schon im Anfang des 17. Jahrhunderts nicht mehr ermitteln; nach einem zu Eppingen (Großh. Baden) befindlich gewesenen Salzhofer Thor zu schließen möchte der Ort, über welchen sonst nichts bekannt ist, in der Richtung gegen Eppingen gelegen gewesen sein. Als sich im 16. Jahrhunderte die Reichsritterschaft entwickelte, wurde Massenbach dem Kanton Kraichgau inkorporirt. Die Lehensinhaber hatten als Grund-, Gerichts- und Vogtherrn in und außerhalb des Ortes, soweit die Markung ging, den Stab, die hohe und niedere gerichtliche, Malefiz- und andere Obrigkeit, Gebot, Verbot, Frevel, Strafen und Bußen, ferner das Patronatrecht der Pfarrei, Schule und Heiligenpflege, die hohe und niedere Jagd auf der ganzen Markung (Lgb. v. 1703). In Folge der Mediatisirung der Reichsritterschaft durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. Dec. 1805 und der


  1. Manche geschichtliche Notizen werden gefälliger Mittheilung des Herrn Major Georg Sylvius von Massenbach verdankt.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 312. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0312.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)