Seite:OABrackenheim0314.jpg

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Markung mit Ausnahme des zehentfreien neippergischen Widdumhofes, des Meßnereizehenten und des neippergischen Zehenten im Hagenbusch, 1/3 (samt 1/3 des Weinzehnten), erwarb sie erst den 6. Febr. 1846 von der Familie von Gemmingen-Babstadt um 13.000 fl.; den 12. Mai 1854 lösten aber die Pflichtigen diese Groß-Zehentrechte ab mit 28.412 fl. 16 kr., an welcher Summe jedoch ein Lasten-Abfindungskapital von 11.242 fl. 21 kr. abging (solche Lasten waren z. B. Baulast der Kirche, des Pfarrhauses, Schulhauses u. s. w.). Am kleinen Zehenten hatten Massenbach 2/3, die Pfarrei 1/3; jene wurden schon den 21. Okt. 1844 abgelöst. Am Weinzehenten hatte Massenbach von früher her 2/3, den 21. Okt. 1844 abgelöst, seit dem 6. Febr. 1846 auch das letzte Drittel, den 27. Juli 1846 abgelöst. Am Blut- und Heuzehenten hatten Massenbach 2/3, schon den 20. Juli 1843 abgelöst, die Pfarrei 1/3. Im J. 1857 gewährte die Grundherrschaft als Nachtrag zum Ablösungsvergleich vom 12. Mai 1854 noch einen Zuschuß von 1000 fl. zum Bau der Kirche. Den 20. Aug. 1866 wurde die Leistungspflicht der Familie Massenbach zur hiesigen Pfarrbesoldung mit 3354 fl. 6 kr. abgelöst.

Zur Geschichte des Ortes läßt sich noch folgendes anführen: Derselbe holte seit dem 15. Jahrhundert sein Recht bei dem Oberhofe zu Wimpfen (Cp. F. Harpprecht diss. de curiis superioribus in Germania fol. 9). – Im 30jährigen Krieg wurden die Unterthanen von Haus und Hof verjagt und alle liegende Güter im Dorf und Feld verödet. Auch im ersten französischen Raubkrieg litt der Ort aufs Neue sehr Noth, weßhalb Reinhold von M. († 1730) auf Bitte der Gemeinde seine Dienste aufgab, hieher zog, und namentlich für Wiederherstellung der Kirche und Schule Sorge trug.

Die Familie von Massenbach führt seit alter Zeit das gleiche Wappen, wie die benachbarte Familie von Gemmingen, nämlich im blauen Schild zwei goldene Querbalken, woraus eine ursprüngliche Stammverwandtschaft dieser beiden Familien abgeleitet wird. Die ältesten bekannten Massenbach sind: Warmunt, Zeuge bei einem Vergleiche Anselms von Schwaigern mit dem Kl. Hirsau aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (Cod. Hirs. 50a). Bertholdus miles de M. Schiedsrichter in einer kl. Herrenalber Urkunde vom 9. März 1266 (Mone 1, 359), dsgl. im J. 1274 in einem Urtheilsbriefe des Landgerichts zu Wimpfen (Klunzinger 4, 82), Zeuge in Urkunden des Grafen Konrad von Vaihingen für das Kloster Maulbronn vom 18. Febr. 1289 und Schiedsrichter in einer Urkunde Reinhards von Gemmingen vom J. 1306 (Klunzinger a. a. O.). Konrad im J. 1272 (Hanselmann Dipl. Beweis 1, 596). Peter, welcher mit Einwilligung des Lehensherrn, Grafen Heinrich von Eberstein, vom März 1289 seinen 3. Theil des großen und kleinen Zehenten

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 314. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0314.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)