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Pfarr-Rektors Diether Herter erledigt worden war, ihr Patronat an den Grafen Eberhard den Erlauchten von Württemberg schenkungsweise ab. In den J. 1339–1402 wird Konrad Dachs als Kirchherr hier genannt (s. ob.) Bei der Landestheilung von 1442 wurde festgesetzt, weil die in Graf Ludwigs Theil fallende hiesige Kirche im Anschlag von 1000 fl. verpfändet, so solle sie, wenn sie ledig werde, von beiden Grafen und ihren Erben geliehen und genossen werden; wolle Graf Ludwig sie allein verleihen, so stehe ihm das frei, nur müsse er dem Grafen Ulrich seinen Theil des Anschlags herauszahlen (Sattler Gr. 2. Forts. S. 151). Den 27. Apr. 1444 zahlte Graf Ludwig dem seitherigen Kirchherrn Ulrich von Kirchheim für Überlassung der Kirche 250 fl. baar aus und verschrieb ihm noch ein Leibgeding von jährlich 50 fl. und den 10. Sept. 1463 verglichen sich die Grafen Ulrich und Eberhard wegen der Widerlegung für diese Kirche (St.-A.).

Im J. 1351 werden unter den anderen Geistlichen der Gegend aufgeführt: der Pfarrer zu M., der jetzo Erzpriester ist, und sein Kaplan zu Dürrenzimmern und zu Hausen (s. ob. VII. 2) Hausen war bis 1468, Dürrenzimmern bis 1475 und Neipperg bis 1476 Filial der hiesigen Pfarrei. Neben der Pfarrei bestund hier eine Frühmesse, welche im J. 1508 ein gewisser Blasy inne hatte.

Die hiesigen Zehenten waren größtentheils württembergische Lehen verschiedener Familien. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts erscheint Ulrich Schwelher, wie schon vor ihm sein Vater Berthold Schwelher, hier als lehens- und zehntberechtigt, und hatte Götz von Mönsheim hier 1/9 der Zehenten, welches noch im J. 1404 Gottfried von Mönsheim besaß. Im J. 1392 hatte Hans von Heimerdingen Antheil am hiesigen Wein- und Kornzehenten, verkaufte ihn im J. 1444 um 1124 fl. Rh. an Hans von Nippenburg, im J. 1650 erhielt Johann Konrad von Varnbüler diesen Zehentantheil und vererbte ihn auf seine Familie bis in die neueste Zeit. Die Familie Sachsenheim kommt im J. 1395 als hier zehentberechtigt vor, ihr Besitz ging im J. 1472 an die Liebenstein über, allein den 5. Jul. 1575 vertauschte Bernhard von Liebenstein sein Achtel Frucht- und Weinzehenten, wie er es von der Herrschaft Württemberg zu Lehen getragen, an Herzog Ludwig von Württemberg. Im J. 1428 hatte Wolf Maiser von Berg 1/12 des großen Korn- und 1/9 des Weinzehenten als württembergisches Lehen, welches im J. 1462 an Kraft von Hailfingen, 1530 an die Gebrüder Lamparter, 13. Mai 1553 an Dr. Kaspar Beer, 15. Nov. 1592 an den Kanzler Hieronymus Gerhard kam und dem letzteren den 1. Apr. 1595 von Herzog Friedrich geeignet wurde. Endlich hatte auch der Brackenheimer Spital 1/16 am großen und kleinen Zehenten, Schul- und Surrogat-Zehenten und Weinzehenten auf hiesiger Markung, trat dasselbe jedoch den 19./20. Juli 1844 im Tauschweg an die Staatsfinanzverwaltung ab.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 328. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0328.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)