Seite:OABrackenheim0349.jpg

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mit genanntem Diether, desgleichen mit Wilhelm von Sachsenheim und Wernher von Neuhausen einen Burgfrieden (Reyscher Statutarrechte 425). Seit dieser Zeit erscheint die Familie als eine der vier Bönnigheimer Ganerben-Familien und besaß in dieser Eigenschaft als kurmainzisches Mannlehen 1/4 von Burg und Stadt Bönnigheim und von Erligheim (vrgl. die Lehenbriefe vom 15. Mai 1406 und 16. März 1485). Glieder der Familie führten nicht selten das Regiment hier als sog. Baumeister. Als Kurmainz im J. 1666 die Herrschaft Bönnigheim an Württemberg verpfändete, wurde obiges Lehen von Württemberg vergeben, bis im J. 1727 der Graf Johann Philipp von Stadion in die Pfandschaft nachfolgte und im J. 1737 Wilhelm Reinhard von N., dessen Vater Eberhard Friedrich schon im J. 1725 das Baumeisteramt an Württemberg abgetreten, das Neipperger Viertel von Bönnigheim und Erligheim an Kurmainz verkaufte. – Den 25. Nov. 1710 wurde zwischen dem Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg und Eberhard Friedrich von Neipperg ein Kaufvertrag abgeschlossen, wornach an letzteren unter anderem als Lehen überlassen wurden die bisher eigenthümlich besessenen 3/8 an Gemmingen mit allen Rechten und Zugehörden, insbesondere dem Schlosse daselbst, als Kunkellehen, ferner das hohe und niedere Jagen in der Kleingartacher Hut sowie das hohe Jagen in Bönnigheimer und Erligheimer Markung als Mannlehen, das ganerbschaftliche gemeine Jagen zu Bönnigheim und das kleine Jagen zu Cleebronn (eine mainzische Pfandschaft) auf Lebenszeit. Obige 3/8 an Gemmingen kamen im J. 1806 unter die badische Lehensherrlichkeit und Landeshoheit, und befinden sich noch jetzt im Besitz der Familie als Stammgut, während der Lehencharakter in Folge Gesetzes vom 9. Aug. 1862 durch großherzogl. Entschließung vom 18. März 1864 aufgehoben worden ist. Dagegen trat Graf Alfred von Neipperg den 2./8. Jan. 1842/24. Jan. 1844 alle seine Jagdrechte in dem Bönnigheimer und Erligheimer Jagdbezirk an die Staatsverwaltung ab, wofür er die Jagd auf dem sog. Nordheimer Jagddistrikt im Revier Klein-Gartach, der die Markungen von Nordheim, Hausen an der Zaber und Nordhausen ausschließlich umfaßte, erhielt, und die Jagd auf der Markung von Hausen a. d. Z. als Lehen auftrug. Solche Jagdrechte sind bekanntlich durch das Gesetz vom 17. Aug. 1849 aufgehoben worden. – Ein weiterer früherer Besitz der Familie zu Bönnigheim, der sog. Bebenhäuser Hof, ist schon oben (S. 344) behandelt. 1

7. Zu Adelshofen (bad. B.-A. Eppingen). Schon im J. 1300 gehörte der Ort halb der Familie Neipperg, halb der Familie Göler von Ravensburg; die letztere Hälfte kam in der Folge an den kaiserlichen Landvogt im Elsaß Schwarz Reinhard von Sickingen und durch dessen Tochter Dorothea an ihren Gemahl Eberhard, Sohn des in der Schlacht bei Reutlingen gefallenen württembergischen Rathes

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 349. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0349.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)