Seite:OABrackenheim0377.jpg

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Klunzinger (Artist. Beschr. der Cisterc. Abtei Maulbronn S. 23 mit Berufung auf dort gemalte Wappen) in der Oberstelle golden, in der Unterstelle schwarz waren.

Die Burg gehörte der Familie nicht bis zu ihrem Erlöschen. Sie erscheint, seit sie überhaupt als solche erwähnt wird, als mit dem Haus Württemberg, welches wohl ums J. 1360 mit anderem früher vaihingenschem Besitz (s. Ochsenberg) diese Lehensoberherrlichkeit erwarb, durch den Lehensverband zusammenhängend und in der Folge als ein der Reichsritterschaft Kantons am Kocher einverleibtes Gut. Im 14. Jahrhunderte war sie im Lehensbesitze der Familie von Stein: den 25. Jul. 1338 verschrieb sich Ludwig von Stein, welcher 2/3 der Burg vom Grafen Ulrich von Württemberg zu Erblehen erhalten, daß sie dem Grafen ein offenes Haus sein solle, und im J. 1363 erscheint Hännslin von Stein als Lehensnachfolger seines Vaters Ludwig von Stein, neben ihm aber sein Vetter Johannes von Stein als schon früher mit einem Antheile am Lehen versehen. Doch verkaufte Hännslin seinen Antheil bald an Albrecht von Güglingen des Grauen Bruder, welcher gegen das J. 1370 mit diesem Theil von Württemberg belehnt wurde. Am Ende des 14. und Anfang des 15. Jahrhunderts waren die Sternenfels Lehensbesitzer laut der Lehensreverse Hennels von Sternenfels vom 3. Jan. 1390 und 11. Jul. 1392, der Beschreibung der Gebrüder Eberhard, Hennel und Reinhard von Sternenfels vom 20. Aug. 1399, die Feste Württemberg zu einem offenen Haus zu erhalten, und des Lehensreverses Eberhards von Sternenfels vom 10. Mai 1428. Allein den 19. Jan. 1440 erscheint Seifried Osterbronn von Riexingen als Lehensinhaber der dem Eberhard von Sternenfels abgekauften Burg mit Zugehörungen. Wegen einiger Zwistigkeiten, welche mit den auf Bromberger Markung zehntberechtigten Klöstern Maulbronn und Rechentshofen ausbrachen, erklärte übrigens noch den 3. Jul. 1449 Eberhard von Sternenfels, daß weder sein Vater, noch er, noch seine Brüder an das Kloster Maulbronn mit Bezug auf Bromberg wegen Faselviehs oder Messelesens Ansprüche gemacht haben; so oft sie der h. Sakramente oder der Messe bedurft haben, haben sie sich nach Hohenhaslach begeben, wohin das Schloß gepfarrt habe; weiter den 25. Mai 1452 Seifried Osterbronn, daß ihm beide Klöster wegen Faselviehs und Messelesens nicht verbunden seien, und daß er sie wegen ihres Zehentbezugs fortan nicht hindern wolle.

Nach kurzem Zwischen-Pfandbesitze Georgs von Nippenburg (1447) kam die Burg, abgesehen von einem der Familie von Stein noch gehörigen Hölzlein, aus der Hand Seifrieds Osterbronn des J. in diejenige Schwarzfritzens von Sachsenheim, Hansen von Liebenstein, Hansen und Konrads von Sachsenheim, welche den 25. Apr. 1464 den Besitz in der Art unter sich theilten, daß die zwei letzteren die

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 377. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0377.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)