Seite:OABrackenheim0424.jpg

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sichtbar sind; sie habe Rothenbrunnen geheißen. Der Ort soll früher größer gewesen sein und sich namentlich mehr gegen Niederhofen zu erstreckt haben; daselbst besteht noch ein gepflastertes Gäßchen, das sog. Knappengäßchen, das ein Ortssträßchen gewesen sei. Im Horgberg in einem Weinberghäuschen soll ein Geist gehen.

Zu der Gemeinde gehört:

Die obere Mühle mit 2 Mahlgängen, einem Gerbgang und einer Hanfreibe, 1/8 Stunde oberhalb Stethen an der Lein gelegen.

Der Ort, auch Steten, Stetten, Stettehain (1454) geschrieben, wird zuerst im Traditionen-Codex des Kl. Hirsau genannt. Dasselbe erwarb hier schon in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts mancherlei Besitz: so mehrere Güter von einem gewissen Richard, von Gehrung von Heinrieth, von des letzteren Schwestersöhnen Drutwin und Megingos von Bellenheim, Jahrestagsstiftungen aus hiesigen Gütern von dem Speirer Probst, späteren Hirsauer Abt Hertwig († 1157), ein Gut von Nendant von Böckingen (Cod. Hirs. 48a, 49a, 49b, 56a, 58a). Es kaufte weiter den 22. März 1411 von den Gebrüdern Hans und Konrad von Wunnenstein ihre 2 Drittel an der Kelterhofstatt mit aller Freiheit und Zugehör um 70 fl., den 23. Okt. 1412 von Peter von Helmstadt und seiner Frau Christine Babnoltin das 3. Drittel daran um 43 fl. Allein den 19. Juli 1438 vertauschte es seine hiesigen Besitzungen, ausgenommen das Patronatrecht der Kirche, mit anderen in dieser Gegend gegen ihm näher gelegene Güter an Württemberg (St.-A.).

Stethen hatte ursprünglich seinen eigenen Adel, von dessen Mitgliedern jedoch nur Emhard und Heinrich als Zeugen Adelhelms von Schwaigern ums J. 1160 genannt werden (Cod. Hirs. 50a). Am Ende des 13. und im 14. Jahrhundert kommt eine Familie Grau von Stethen, mit den Nippenburg verschwägert, vor (Klunzinger 4, 207).

Der Ort erscheint zuerst in gräflich vaihingischem und durch dieses Mittelglied in württembergischem Besitz. Er gehörte zum Heuchelberger Stab und theilte daher die Geschicke Klein-Gartachs, namentlich in den Jahren 1485–1571 das der Verpfändung an die Familie von Gemmingen, aus welcher Dietrich von G. schon 1358 dem Stift Sinzheim allen seinen hiesigen Besitz und 1390 der Kunigunde von Nippenburg, Georg Grau’s von St. Wittwe, einen Hof allhier abgekauft hatte.

Begütert, namentlich durch Besitz von Lehen, waren hier mehrere adelige Familien, besonders die von Wunnenstein. Den 12. Juli 1304 belehnte Graf Konrad von Vaihingen den Johann von Wunnenstein mit der Vogtei über des Klosters Hirsau Gut allhier; den 28. Okt. 1324 verglich sich das Kloster mit diesem Wunnenstein dahin, daß es demselben aus seinem hiesigen Hofe 51/2 Pfd. Hllr. als Vogtrecht an Martini geben, und daß er und seine Erben über

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 424. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0424.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)