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23. Waldthann: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarreien Waldthann, Mariä-Kappel und die Stiftungen zu Dinkelsbühl. Für den Blutzehnten die Pfarrei Waldthann. Parzellargemeinden: Asbach: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat, für den kleinen Zehnten die kathol. Pfarrei Markt-Lustenau und die Pfarrei Waldthann. Bergbronn: für den großen Zehnten der Freiherr v. Knöringen und später der Staat, und der Freiherr v. Strampfer je zur Hälfte. Für den kleinen Zehnten der Freiherr v. Knöringen in Markt-Lustenau und später der Staat. Mistlau: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Spital Crailsheim und die Pfarrei Waldthann bezw. später der Staat zur Hälfte. Rötsweiler: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Waldthann und später der Staat. Ruppertsbach: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat. Sixenhof: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat. Stegenhof: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Waldthann und später der Staat. Vehlenberg: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat.

24. Weipertshofen: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Parzellargemeinden: Gerbertshofen: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach. Hochbronn, Käsbach, Klinglishof und Nestleinsberg: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Lixhof: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Stimpfach. Sixenmühle: für den großen Zehnten der Staat und früher das Domkapitel Ellwangen. Steinbach a. W.: für den großen und kleinen Zehnten der Staat.

25. Westgartshausen: für den großen Zehnten der Staat und die Pfarrei daselbst, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Westgartshausen und für den Heuzehnten der Staat allein. Parzellargemeinden: Lohr: für den großen Zehnten der Staat. Ofenbach: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Oßhalden: für den großen und kleinen Zehnten der Freiherr v. Crailsheim zu Morstein und der Staat. Schüttberg und Wegses: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Wittau: für den großen Zehnten 1/2 der Staat und 1/2 die Pfarrei Westgartshausen, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Westgartshausen und für den Heuzehnten der Staat.

26. Wildenstein: für den großen Zehnten der Staat, früher Deutschorden. Parzellargemeinden: Großenhub: für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach. Wäldershub: für den großen Zehnten der Staat, früher theils das Domkapitel Ellwangen, theils Deutschorden und die frühere Grundherrschaft Wäldershub. Zankhof: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach. Vom großen Zehnten waren befreit: Bahrenhaldenmühle, Beeghof, Buch, Kreßberg, Kernmühle, Neidenfels, Ölhaus, Rockhalden, Schleehardtshof, Spaichbühl und Schwarzenhorb. Vom kleinen Zehnten waren befreit: Bahrenhaldenmühle, Beeghof, Buch, Eichishof, Fichtenhof, Hörbühl, Hübnershof, Konnenweiler, Kreßbronn, Kernmühle, Kreßberg, Lohr, Neidenfels, Ölhaus, Randenweiler, Rockhalden, Schleehardtshof,

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Crailsheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1884, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OACrailsheim0157.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)