Seite:OAEßlingen 050.png

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Das Verhältniß der Kulturarten, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:

Gärten und Länder 01,0
Äcker 09,5
Wiesen 04,5
Weinberge 01,0
Waldungen 06,2

oder von 100 Morgen der Bodenfläche kommen auf

Gärten und Länder 04,1
Äcker 39,4
Wiesen 18,7
Weinberge 04,0
Waldungen 25,4

Von den fehlenden 8,4 Prozent kommen auf Weiden und Öden 3,3, auf Flüsse und Seen 2, auf Straßen und Wege 2,4, und der Rest mit 0,7 auf Gebäudeareal, Steinbrüche und Lehmgruben.

Vertheilung und Eigenthum. Das Grund-Eigenthum ist in 81.776 Parzellen getheilt, so daß auf die Parzelle etwas über 1/2 Morgen kommt. In Berücksichtigung der ziemlich bedeutenden Waldfläche, welche aus wenigeren Parzellen besteht, erscheint daher die Vertheilung des bebauten Grundeigenthums in einer Ausdehnung, welche derjenigen vom Oberamt Canstatt gleich kommen oder dieselbe noch übertreffen wird. Auch das im Besitz des Staats und der Corporationen befindliche Eigenthum ist gegenüber demjenigen der Privaten bedeutend. Es besitzen: der Staat 4.4655/8 M., der Adel 2.0661/8 M., die Corporationen 11.1424/8 M., zusammen (einschl. der Hofdomänenkammer) 17.6742/8 M., und die Privaten 26.148 M.

Anbau. Der beschränkte Grundbesitz fordert, und Boden und Klima begünstigen eine so fleißige, den möglichst hohen Ertrag bezweckende Kultur, daß der Oberamtsbezirk Eßlingen in dieser Hinsicht vor allen übrigen Bezirken des Landes sich auszeichnet, und etwa nur von Canstatt, Waiblingen und dem Stadtbezirk Stuttgart erreicht wird. Dies gilt vorzugsweise von den Thalorten, und am meisten von

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 050. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_050.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)