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Brustschild und den Buchstaben C. E. (civitas Esslingensis). – Das Wappen des Hospitals ist ein halbes Rad, mit Beziehung auf die Legende von der h. Catharina.


Kirchliche Verhältnisse.

Evangelische Parochie. Angestellte Geistliche der Parochie sind: 1) der erste Stadtpfarrer, zugleich Decan der Eßlinger Diöcese; 2) der zweite Stadtpfarrer (so benannt seit 1820, eigentl. Archidiacon); 3) der erste Diacon (Oberhelfer, zugleich Hospitalprediger); 4) der zweite Diacon. Die Garnisonsgemeinde hat keinen eigenen Gottesdienst; ihr Parochus ist seit 1820 der erste Diacon. Die Filialien sind mit Taufen und Trauungen ausschließlich in die Stadtkirche gewiesen, übrigens nach den in den Weilern Mettingen, Sulzgries und St. Bernhard befindlichen Kirchen in drei (vor 1839 in vier, da auch Rüdern eine Kirche hatte) Filialgemeinden vertheilt und den beiden Diaconen als Filialpredigern anvertraut, so daß der eine die beiden ersteren, der andere die dritte, jenen beiden an Zahl der Pfarrgenossen gleich kommende Gemeinde zu St. Bernhard zu versehen hat. Die Filialgemeinde Mettingen begreift die Unterschultheißerei dieses Namens, die Filialgemeinde Sulzgries die Unterschultheißereien Rüdern und Sulzgries, die Filialgemeinde St. Bernhard die Unterschultheißereien Liebersbronn und Wäldenbronn. Die K. Hofdomäne Weil aber ist ein Filial der Pfarrei Hedelfingen, Oberamts Canstatt. – Eigenthumsrecht und Baulast der Stadt- und Filialkirchen ruht auf der Stiftungspflege, welcher auch die Bestreitung aller übrigen Ausgaben für kirchliche Zwecke obliegt.

Die Pfarrkirche zu St. Dionysius sammt den Zehenten schenkte König Friedrich II. 1213[1] dem Domkapitel Speyer und bestätigte diese Schenkung 1225. Letzteres that auch Konradin, am 31. März 1267 in Eßlingen selbst anwesend, und verordnete, daß die Kirche zu Eßlingen frei von Ungelt seyn solle (Urk. im Karlsruher Archiv).


  1. Die Vergabung erfolgte aus Veranlassung der Translation der Gebeine König Philipps von Bamberg nach Speier, und diese fand an Weihnachten 1213 statt (Reineri Chronic. Leodiense im Recueil des Histor. des Gaules. 18, 628. Im Juli 1225 bestätigte König Friedrich II. in S. Germano dem Domkapitel in Speier ecclesiam in Ezzelingen dudum predicte majori ecclesie iu deportatione corporis regis Philippi patrui nostri a majestate nostra collatam. Cod. minor Spirens. fol. 57 auf dem Karlsruher Archiv.) – Ecclesia, quae nuncupatur Ezelingen, und ejusdem ecclesiae praelati kommen zwischen 1099 und 1107 vor (Lünig 21, 1296.)
Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_125.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)