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und Ludwig den 28. Juli 1284 dem Kloster Adelberg geschenkt werden (A. U.) Diesem Kloster wurden den 25. Aug. 1295 alle seine Güter in Altbach von Graf Diepold von Aichelberg gefreit (A. U.), und den 30. Mai 1303 von eben demselben dessen sämmtliche Güter und Rechte in Altbach sammt dem Vogteirecht und Zehnten in Zell gegen 45 Pfd. käuflich überlassen (Gab.). Weitere Güter erwarb es in den Jahren 1351, 1387 und (von Erpf von Ahelfingen) 1438 (Gab.). Auch das Hospital Eßlingen erhielt durch Kauf, Schenkung und Tausch einige Höfe und Gülten, zuerst 1283 (A. U.) Wegen Besteurung dieser Güter und der hospitalischen Besitzungen in Zell hatte das Kloster Adelberg seit 1555 einen langen Rechtsstreit mit dem Hospital, der den 12. Dec. 1661 durch Vergleich dahin entschieden wurde, daß das Hospital dem Kloster 950 fl. zahlen, und dafür seine Güter auf ewige Zeiten von ordentlichen und außerordentlichen Steuern gefreit seyn sollen. Auch die Eßlingenschen Klöster Sirnau, St. Clara und das Augustinerkloster findet man hier mit einzelnen Gülten betheiligt, Sirnau schon 1286 und 1288 (A. U.) – Nach Aufhebung des Klosters Adelberg bleiben Altbach und Zell unter dem Namen des Zeller Viertel fortwährend im Amtsverband mit diesem Kloster, bis sie 1806 dem Oberamt Eßlingen zugetheilt wurden.[1]

Ein Hof im Hintergrund des Thaleinschnitts romantisch gelegen, führt den Namen Altbacherhof. Es leben hier vier Familien in vier Häusern, die in die oben angegebene Seelenzahl eingerechnet sind. Das ehemals geschlossene, jetzt aber zerstückelte Hofgut gehörte mit dem Oberhof (s. Ober-Eßlingen) früher dem Hospital in Eßlingen. Die Güter waren bis in die neuere Zeit drittheilig zum Hospital, was jetzt abgelöst ist.


4. Berkheim

mit der Hammerschmiede, Pfarrdorf mit 703 evang. und 1 kath. Einwohnern, 3/4 Stunde nach dem Fußweg, 1 Stunde nach der


  1. Ein Brodalmosen, welches Altbach wöchentlich vom Kloster bezog, wurde 1810 nach einer zehnjährigen Bilanz in eine, an das C. A. Eßlingen angewiesene jährliche Fruchtabgabe von 19 Sch. 1 Sri. Dinkel verwandelt, aus welcher unter die Armen Brod vertheilt wird. – Einen eigenthümlichen Gebrauch bei Theilungen in Altbach und Zell, welchen der codex consuetudinum (Msc. auf der k. öff. Bibl.) aufführt s. bei Reyscher Statutarrechte S. 24. Im Jahr 1819 trennten sich beide Orte, die immer eine bürgerliche Gemeinde gebildet hatten, von einander, so daß sie jetzt nur noch im Pfarramt einen Zusammenhang haben.
Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_178.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)