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Klöster Zwiefalten und Kirchheim hier begütert waren, ist vorhin gesagt worden. Vielleicht stand also hier ein Klosterhof eines derselben. Die Benennung „im Pfaffenrain“, welche dem Abhang von jener Stelle aufwärts, und der Name Pfaffenäcker, welcher einem Feldgewand zwischen dem Pfauhauser und Steinbacher Weg eigen ist, deutet übrigens auf ein Mannskloster. – Römische Ziegel fand man östlich vom Ort auf den Maueräckern. Ein „Heerweg“ führte von Köngen hier vorüber nach Kirchheim, Jesingen etc. s. oben.

Noch verdient Erwähnung, daß sich die Nachricht Rebstocks (a. a. O.) noch heute bestätigt, wonach eine Gattung Fische, Nasen (Weißfische) genannt, um die Laichzeit aus dem Neckar in das kältere Wasser der Lauter aufsteigt und in Menge gefangen wird. In ersterem ist der Fischfang vom Staat verpachtet, in letzterem frei.

2) Bodelshofen, Weiler mit 61 evang. Einw., Filialisten von Wendlingen, 1/2 St. südöstlich von Wendlingen, 1 kl. St. von Kirchheim an der Lauter und deren rechtem Thalabhang. Die wenigen Häuser, aus welchen das Örtchen besteht, liegen unregelmäßig und zerstreut umher. Es ist freiherrl. Palmscher Grundherrschaft, und hat eine kleine isolirt stehende Kirche, welche von dem Grundherrn im Bau zu erhalten ist. Vor der Reformation des Orts (1616) hatte die Kirche einen eigenen Caplan, seit derselben aber einen alle 14 Tage vom Pfarrer von Wendlingen zu besorgenden sonntäglichen Gottesdienst. Auf dem Begräbnißplatz, welcher das Kirchlein umgiebt, werden auch die evangelischen Einwohner von Steinbach beerdigt. Die Kinder besuchen die Schule in Wendlingen, und erhalten außerdem zweimal wöchentlich Unterricht von einem Lehrgehülfen aus Wendlingen auf Kosten der Gutsherrschaft. – Über die Lauter führt ein hölzerner Steg.

Bodelshofen hat eine eigene Markung, von welcher die Grundherrschaft den größern Theil (2106/8 M.) als Fideicommißgut besitzt und verpachtet hat. Auf diesem Gut, das vierflürlich gebaut und sehr gut bewirthschaftet wird, wird besonders viel Reps gewonnen. Auch zeichnet sich der Viehstand der Meierei aus. Die übrigen Güter, welche die Bürger als Erblehen besitzen, sind theilig, manche zum dritten Theil, und tragen Gülten für die Grundherrschaft, welche auch von jeher den Zehenten von denselben bezieht.

Wir finden eine curtis sita in Bodelshoven zuerst genannt in einer Urkunde vom J. 1268 (Staatsarch.) wonach H. Ludwig v. Teck die Schlichtung eines Streites zwischen der Wittwe Agnes, ihren Söhnen Ludwig und Ulrich v. Riet einer- und der Schwester Mia v. Faurndau andererseits über die Hälfte des Hofs in Bodelshofen beurkundet. Außer diesen, und außerdem, daß 1275 ein Kizzinus (vom teckschen Ministerialen-Geschlechte der Rüß) de Bodelshouen,

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_243.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)