Seite:OAGöppingen 077.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Sägmüller verpflichtet waren, wenn die Herrschaft wegen eines Bauwesens es verlangte, ihr die erforderlichen Bretter „einen Schnitt um 4 Heller“ zu liefern; wovon schon längst nicht mehr Gebrauch gemacht wird. Die vogteilichen Leistungen (s. die Mühlen in Göppingen, Betzgenried etc.) und die Kellereisteuern sind allermeist abgelöst, da hierin der Staat den Pflichtigen auch gegenüber von Privatberechtigten gesetzlich zu Hilfe kam.


D. Zehenten.

Den großen Zehenten bezieht, mit wenigen Ausnahmen, der Staat. Er ist auf denselben, soweit er ihn nicht schon von der Kellerei her besaß, allermeist von dem Kloster Adelberg und von den Stiften Boll, Faurndau und Oberhofen übergegangen und größten Theils an die Gemeinden, welche die Umlage unter die Pflichtigen in Geld machen, zum kleinern Theil an Privatgesellschaften, bei denen die Naturalverzehentung noch Statt findet, auf 9 oder 18 Jahre verpachtet. Die von den erwähnten Stiften und von der geistlichen Verwaltung herrührenden kleinen und Heu-Zehenten sind durchgängig um Geld an die Gemeinden auf längere Zeit verliehen. Mehrere Heuzehenten sind übrigens, wie die Ortsbeschreibung zeigt, ganz abgekauft. Der lebendige oder Blut-Zehente kommt schon längst nicht mehr vor. Sämmtliche Zehentrechte des Staats sind zu jährlichen 21.020 fl. 30 kr. berechnet.

Der Capitalwerth der von 1817 bis 21. Sept. 1843 dem Staat abgekauften Frohnen, Zehenten und Grundgefälle aller Art beträgt 110.753 fl. 55 kr. 2 hl.; und der Capitalwerth der den Privatberechtigten abgekauften, nach den Gesetzen von 1836 ablösbaren, Frohnen und Abgaben, soweit die Pflichtigen selbst zu bezahlen hatten (also mit Ausschluß der Staatsbeiträge), 35.150 fl. 29 kr. Nunmehr betragen, noch nach dem hienach folgenden Verzeichnisse, sämmtliche Grundlasten, einschließlich aller Zehenten, jährlich 47.223 fl. 13 kr., worunter 34.769 fl. 47 kr. in Naturalien.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 077. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_077.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)