Seite:OAGöppingen 133.png

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Der Gottesacker liegt außerhalb der Stadt, still und freundlich um die vormalige Stiftskirche her.

Bemerkenswerth ist es, daß auch Göppingen in ältern Zeiten ein Bordell hatte, das schon 1477 vorkommt. Nach dem Kellerei-Lagerbuch von 1524 zinst die Stadt „vßer irem Frawenhuß, zwischen Jerg Lecker vnd der Gassen gelegen“ — jährlich 5 Schilling der Herrschaft.


Geschichte der Stadt.

Alter und Entstehung. Göppingen wird, wie wir unten finden werden, zu Anfang des zwölften Jahrhunderts erstmals genannt. Nach einigen Chroniken soll es ums J. 1129 von einem Herzoge von Schwaben zur Stadt erhoben worden seyn. Allein diese, wenn auch an sich nicht unwahrscheinliche, Angabe ist nicht bescheinigt. Allem Anscheine nach ist die Stadt auf ähnliche Weise wie Kirchheim (OA. Beschr. S. 151) entstanden, nämlich durch die Vereinigung mehrerer, zuvor abgesondert bestandener, Höfe. Von diesen treten namentlich hervor:

1) die unter der späteren Benennung bekannten „Wagensteuer-Höfe,“ deren Gutsumfang wohl den größeren Theil der Stadtmarkung bilden mag. Die Zahl derselben ist 203/4, wovon 143/4 der Herrschaft Württemberg und 6 dem Kloster Adelberg (daher „Abtshöfe“ genannt) mit Obereigenthum zugehörten. Schon 1477, wo sie noch zu Gnaden verliehen waren, sind sie, mit Ausnahme der obengedachten 4 Mühlen, nur Feldlehen, ohne Häuser und Scheunen, und in 80 — 90 Theile getrennt; jeder hat aber seinen alten Namen beibehalten. Ihre Inhaber, obwohl Bürger der Stadt, wurden lange wegen dieses Besitzes der eigentlichen Bürgerschaft entgegengesetzt, und waren zu Leistungen verpflichtet, welche dieser fremd waren; wie dieß aus einem Vertrage hervorgeht, den die herzoglichen Räthe zwischen „vnsern lieben Getrewen, der Mayerschaft der 20 Höfe zu Göppingen vnd Burgermeister vnd Gericht daselbst" im J. 1513 abgeschlossen. [1] Noch in neueren Zeiten kommen 23/4

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_133.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Im Eingange heißt es: diese Lehen geben weder Steuer, Landschaden, noch Schatzung und Hülfgeld; sie seyen aber der Herrschaft und der Stadt in der Art „mit der Führung unterworfen,“ daß sie Alles, was in der Stadt zu führen sey, mit Fuhren zu thun haben. „Nemlich ehe der Landschaden angefangen, haben sie den Sailwagen, auch das Wildpret, den Wein in unsers gnedigen Herrn Brauch zu Göppingen, Reife, Kälber, Hüner, Hennen vnd Frucht vß der Stadt Göppingen gen Stuttgart, Urach, Nürtingen, Kirchheim vnd an andere Ort, da vnser gnädiger Herr Hof gehalten, auch Brennholz in das hießige Schloß gefürt, vnd och den Vogten, Torwarten vnd Bläsern, Thorschliesern, Stattartzat, Werkleuten ihr Lohnholz; sie haben auch gefürt Stein, Sand vnd Kalk zum Schloß vnd Stattmauren, auch Stein vnd Kies vff die Weg, da man den Wegzoll gibt.“ Alle Jahre sey ein eigener Fuhrmann bestellt worden, der täglich im Namen der Lehen gefahren und jährlich mit den Lehenleuten, die nicht selbst gefahren, abgerechnet habe; was nun diese herausbezahlen mußten, wurde „die Wagensteuer“ genannt. Dagegen haben aber auch diese Lehen ihre eigene „Uchtet oder Viehwaid“ gehabt. Diese ungemessene Frohnpflicht wurde später der Stadt gegenüber auf 80 Frohntage fixirt, so, daß weiter erforderliche Dienste die Stadt zu vergüten hatte. Am 20. Juli 1824 kaufte die Stadt diese ganze Verbindlichkeit um 910 fl. vom Staat ab.