Seite:OAGöppingen 138.png

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Eberhard I. von Württemberg die Stadt erobert habe, ist bei dem Geiste jener stürmischen Zeiten nicht unwahrscheinlich; sie läßt uns aber über die Person des Gegners des Grafen im Dunkeln. Auch nach Pistorius (in der oben S. 108 bemerkten Handschrift) wäre Göppingen lange vor dem Ende der Hohenstaufen württembergisch gewesen, welches er mit dem Wappen zu beweisen versucht, das an dem oben erwähnten obern Thorthurm in Stein eingehauen war. Dieses war nämlich nicht staufenisch, sondern württembergisch und zwar ganz dem ähnlich, welches — nach dem Bildnisse in der Stuttgarter Stiftskirche — Ulrich der Stifter führte: die 2 obern Hirschhörner mit 4 Zinken. An dem untern Thurmthore hatte sich dasselbe Wappen befunden.

Die verschiedenen Annahmen möchten sich in folgender Weise vereinigen lassen. 1) Die Stadt gehörte in den ältesten Zeiten zu den Besitzungen der Hohenstaufen. 2) Zu Anfang des 13. Jahrhunderts benützte die Stadt irgend ein ihr günstiges Ereigniß, um sich loszureißen. Sie hat von da an bis zu dem nun eingetretenen Interregnum eine gewisse Unabhängigkeit behauptet. Dafür spricht einigermaßen eine schon von Pistorius angezogene Stelle bei Steinhofer II. 57, wo im J. 1206 ein »Fridericus advocatus de Geppingen«, ein kaiserlicher Vogt, genannt wird, obwohl nicht zu leugnen ist, daß damit auch ein landesherrlicher Vogt gemeint seyn kann und daß in späteren Zeiten manchmal advocatus als gleichbedeutend mit scultetus (Schultheiß) genommen wurde. Noch mehr spricht aber hiefür, daß, wie wir sogleich sehen werden, der Zoll in Göppingen bis 1347 dem Reich zustand. 3) Während so manche schwäbische Städte die Gunst jener Zeiten benützten, um ihre Freiheit zu befestigen, mißlang dieß unserer Stadt; sie kam ums Jahr 1270 durch die Gewalt der Waffen oder durch freiwillige Ergebung an Württemberg. Denn schon Graf Eberhard I. war es, der (nach einer Relation vom Geheimenrath Rühle von 1685, im StsA.) bald nach Conradins Tod die Stadt besser bevestigen und jene Wappen in beide Thürme einhauen ließ. Das letzte Überbleibsel von Reichsunmittelbarkeit, der kaiserliche Zoll, bestand aber noch gegen 80 Jahre fort; denn erst 1347 bestätigte oder übergab Kaiser Carl IV. den Grafen von Württemberg „den Zoll in Geppingen, den der Alt von Staufenegge hat von vnserm Anen seligen Kaiser Heinrich.“ (Reyscher württ. Ges. Sammlg. XVII. 3. Heinrich VII. regierte von 1308 bis 1313.) Ein Lehenverzeichniß von 1420 zählt Göppingen zu den württembergischen Allodien. (Steinhofer II. 707.)

Die grundherrlichen Rechte, deren, wie zuvor gezeigt worden, Württemberg sehr viele besaß, scheinen aus den Zeiten vor

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_138.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)