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Die Zehenten wurden, soweit sie dem Staate zustehen, mit dem Pfarrsatze zu Gruibingen erworben. Der nun Deggingen zustehende Antheil wurde von Graf Friedrich von Helfenstein 1482 der Capelle Dotzburg, OA. Geislingen, geschenkt.

Da Ganslosen zwischen den Bergen so versteckt liegt, mag es von kriegerischen Ereignissen weniger zu leiden gehabt haben, als seine Nachbarn. Aber doch wurde es von den Folgen des dreißigjährigen Krieges hart betroffen, da 1640 alle Bürger, welche Güter auf der Gruibinger Markung besaßen, diese sämmtlich an Gruibingen abtraten, weil sie die darauf lastenden Abgaben nicht aufzubringen vermochten. Am 5. Dec. 1597 brannten 14 Gebäude ab. Der althelfensteinische Antheil an dem Orte (d. h. die oben erwähnten 7 Höfe) theilte seine politischen Geschicke mit der Herrschaft Wiesensteig und kam durch die Rheinbundakte 1806 unter württembergische Hohheit.

Auf der Markung lag früher ein See. Als sich Graf Friedrich von Helfenstein 1426 mit dem Stift Wiesensteig wegen des Vogtrechts über die hiesigen Güter verträgt, verspricht er, bei Fortgrabung seines Sees, die Ruchsenwiese des Stifts nicht anzugreifen.


15. Gemeinde Groß-Eislingen,
bestehend aus 7 Parcellen. G. E. 1450.

a) Großeislingen, Pfarrdorf mit Marktgerechtigkeit und 848 kath. und 393 evang. Einw., liegt im Filsthale, östlich 3/4 St. von Göppingen. Die Gemeinde gehört in die II. Classe und in den Forstbezirk Lorch. Die Zehenten rühren, soweit sie dem Staate zustehen, von der Kellerei und der Stiftungsverwaltung her. Dieser Graf v. Degenfeld, die Pfarrei und die Kirchenpflege theilen sich darein, mit Ausnahme von Krummwälden, wo er dem Staat und den Grafen v. Rechberg gemeinschaftlich ist. An den übrigen grundherrlichen Rechten zu Großeislingen, Eschenbach, Hammertweil, Schmalzhöfle und Thälenshöfle sind der Staat und der Graf von Degenfeld, und an denen zu Krummwälden der Staat und die Grafen v. Rechberg betheiligt. An denselben hat die Gemeinde seit 1817 beziehungsweise für 3208 fl. 12 kr. und 4743 fl. 56 kr. abgekauft. (S. auch S. 80.)

Großeislingen ist ein mit Staufeneck verbundenes Rittergut, das ehemals dem Ritterkanton Kocher einverleibt war und hohe und niedere Obrigkeit hatte. Das Gut ist k. Mannlehen und Fideicommiß zu Gunsten des Mannsstammes. Mitbelehnt sind die Erben des Joseph Carl v. Welden. Die Bestandtheile sind 2/3 an Großeislingen mit den vorgedachten vier Parcellen, 6 M. Gärten,

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_200.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)