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von Hohenstaufen, auf einem hohen „Raine.“ Den großen Zehenten bezieht wegen des Kl. Adelberg und den kleinen wegen des Stiftes Oberhofen der Staat. Die Grundherrschaft von Wäschenbeuren besitzt hier einige Gefälle. Der Boden ist gut und an Quellen reich. Die Einwohner sind wohlhabend und betreiben die Hammelmastung mit Vortheil. Der ganze Weiler ist, mit zwei Ausnahmen, eine alte Zugehörde von Hohenstaufen; ein Lehen aber gehörte stets zur Herrschaft Wäschenbeuren und ein zweites dem Stift Oberhofen. Der Besitzer des ersteren war dem Gerichte zu Wäschenbeuren und der des letzteren dem zu Bartenbach in allen Dingen unterworfen. Die übrigen Einwohner gehörten unter den Stab des Amtes Hohenstaufen. An der Grundherrschaft hatte noch weiter das Kl. Adelberg Theil, welches 1537 hier 6 Lehengüter besaß, wovon 5 der Pfarrei Hohenstaufen zum Genuß eingeräumt waren. Der Besitz der Kellerei bestand aus dem schon 1477 in 8 Parcellen aufgelösten Bernhardshofe und aus dem sogenannten Staufershof. Diesen verkaufte 1365 Johann von Heubach um 82 Pfd. Heller an Hans Brumann, Bürger zu Göppingen; 1470 kam er durch Kauf um 120 fl. an Hans Staufer von Blosenstaufen und von dessen Nachkommen 1549 an Württemberg. Das Wäschenbeurensche Lehen kam erst 1806 unter württembergische Hohheit

i) Jackenhof, H. mit 2 evang. Einw. S. oben Herbenhof.

k) Lochhof, H. mit 8 evang. Einw., liegt nahe bei dem Jackenhof. Ein kleines Hofgütchen, das auch unter dem Namen „Tigertobel“ früher vorkommt und mit den grundherrlichen Rechten einer Caplanei in Gmünd zustand. Es gehörte zwar stets zum Ämtchen, aber nicht zur eigentlichen Herrschaft Hohenstaufen, und hatte daher auch nicht zum Schlosse zu frohnen.

l) Maitishof, H. mit 5 evang. Einw., liegt südöstlich, an der Grenze des OA. Welzheim. Der Hof ist ein Bestandtheil des den Grafen v. Degenfeld zugehörigen Rittergutes Eybach, OA. Geislingen (s. oben Bartenbach).

m) Saurenhof, H. mit 2. evang. Einw., liegt östlich am Rechberg, an der Grenze des OA. Gmünd. Die Zehentverhältnisse wie beim Herbenhof. Er besteht aus 2 Hofgütern, dem Saurenhof und dem Voglershof. Beide gehörten in das Ämtchen Hohenstaufen. Den Sauerhof verkaufte 1439 Fritz von Winkenthal um 100 Pfd. Heller an die Pflegniß unserer lieben Frau und St. Martins zu Oberhofen für eigen und frei, ausgenommen, daß „er vogtbar ist gen Hohenstaufen.“ Der Voglershof dagegen gehörte seit den ältesten Zeiten auch mit der Grundherrschaft zu Hohenstaufen. Die Kellerei tauschte aber den Sauerhof von dem Stifte ein, vereinigte beide Höfe und verlieh sie 1555 als Erbleben.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_234.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)