Seite:OAGöppingen 237.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Burg muß bald als Reichsburg betrachtet und den Reichsdomänen einverleibt worden seyn. Denn Kaiser Rudolph war nach der sindelfinger Chronik 1288 »in castro suo Stouphen.« Es ist aber räthselhaft, warum gleichwohl noch längere Zeit einige Rechberge hier saßen; so treffen wir, neben dem Vogte, 1365 „Wilhelm v. Rechberg von Furndowe, zu den Ziten gesessen zu Hohenstouffen.“ Kaiser Carl IV. hatte indessen die Burg 1347 an den Grafen Eberhard II. von Württemberg [1] verpfändet, der sie aber in dem vor Schorndorf 1360 geschlossenen Frieden nebst Achalm wieder abtreten mußte. Der Kaiser sagt: »cum victorioso nostre majestatis exercitu partes Suevie super ingressi, castrum Achalm et Hohenstauff, ad jus et proprietatem imperii sacri spectantia, sed ex multo tempore ab ipso alienata, in pristinum jus et proprietatem imperialem recuperavimus et in antiquam reduximus potestatem;« und am nächsten Mittwoch nach Kreuzes-Erhöhung desselben Jahrs bestättigt er den beiden Grafen Eberhard und Ulrich alle Lehen und Pfandschaften, die sie vom Reich haben: „vßgenommen der Vesten Hohenstauff vnd Achalm vnd der Landvogty vnd Alles, daz zu denselben beiden Vesten vnd der Landvogty gehört, die sie Vns vnd dem heiligen Rych loz, fry vnd ledeclichen vffgeben vnd vffgelazzen haben vnd sich darüber verzigen haben eweclich alles Rechten vnd Ansprach etc.“ Beide Vesten überließ der Kaiser 1366 seinem Tochtermann, dem Erzherzog Albrecht von Österreich; dieser und sein Bruder Leopold aber, welche zu Erwerbung der Grafschaft Tyrol von Johann und Wilhelm von Rietheim 12.000 Goldgulden entlehnt hatten, verpfändeten ihnen Montag vor Philippi und Jakobi 1370 beide Burgen. Am Samstag vor Oculi 1371 gestattet der Kaiser, daß der Pfandschilling um 1000 fl. erhöht werde, weil die Burg Hohenstaufen, „die ein erbar Sloz ist“ – an „Mauern vnd Decher gar niedergegangen“ und wieder auszubessern war. Die von Rietheim traten aber am Tage Catharinä 1376 beide Vesten dem Grafen Ulrich von Württemberg ab. Nun blieb Württemberg im Besitze bis 1451, wo die Grafen Ludwig und Ulrich „Hohenstaufen das Schloß mit dem Dorfe Stauffen am Berg gelegen vnd andern Weilern, Höfen, Leuten vnd Guten“ an Ulrich von Hohen-Rechberg um 1300 fl. verpfändeten.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_237.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Da übrigens Graf Ulrich von Württemberg schon 1250 die Schirmsvogtei über das Kl. Lorch und die Herrschaft Waldhausen besaß, so könnte um so mehr gefolgert werden, daß er auch Hohenstaufen besessen, als der Stiftung jenes Klosters gemäß die Vogtei über dasselbe mit dem Hause Hohenstaufen verbunden bleiben sollte. Allein diese, auch im Übrigen nicht unstatthafte, Folgerung wird durch keine Urkunde unterstützt.