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Wohnhause auf dem Schonterhofe steht. Sie hat am Stamme 131/2 Ellen im Umfang, und ihre Hauptäste gleichen den größten Sägblöcken. Ihren Hauptstamm haben Sturm und Wetter vieler Jahrhunderte so ganz ausgehöhlt, daß derselbe dem Hofbesitzer als Remise für Pflüge, Eggen und abgebrochene Wagen dient. Und doch treibt sie noch alljährlich das schönste Laub.


27. Gemeinde Rechberghausen,
bestehend aus 3 Parcellen. G. E. 791.

a) Rechberghausen, früher auch Hausen, kathol. Pfarrdorf mit 738 Einw., wor. 3 evangel., nördlich, 1 St. von Göppingen, über dem rechten Filsufer, gehört in die III. Classe und zum Forstamt Schorndorf. Sämmtliche Zehenten in der Gemeinde stehen dem Staate zu, ausgenommen die Novalien von 67 M. und den Zehenten von 10 M., welche der Gutsherrschaft gehören. Die grundherrlichen Rechte stehen wegen des Rittergutes Rechberghausen meist den Grafen von Degenfeld zu. An den letztern hat die Gemeinde für 7341 fl. 44 kr. und an denen des Staats für 265 fl. 45 kr. seit 1817 abgekauft. (S. auch S. 82.)

Das Rittergut Rechberghausen war ehemals dem ritterschaftlichen Canton Kocher einverleibt. Es ist Allodium und Fideicommiß zu Gunsten des Mannsstammes, und war in Beziehung auf Rechberghausen, Oberhausen und den Hof zu Birenhach mit der hohen, hinsichtlich der Güter zu Bartenhach, Oberwälden und Wangen aber mit der niedern Gerichtsbarkeit versehen. Seine Bestandtheile sind a) in Rechberghausen das Patronatrecht, ein Schloß mit Garten und Nebengebäude, Geld- und Natur-Gülten und Zinse aus 27 Gütern und 109 Häusern; b) in Oberhausen eben solche Gefälle aus 6 Gütern; c) das Maiereigut Schloßhof mit den erforderlichen Ökonomiegebäuden und 260 M. Gärten, Äcker und Wiesen. d) Gefälle aus 11 Gütern und Häusern in Bartenhach, 2 in Lerchenberg, 1 in Birenhach, 12 zu Oberwälden, 25 in Wangen und 1 in Lindenbronn, OA. Welzheim. e) Die Zehenten zu Bartenhach, und die von 18 M. zu Birenhach; f) 409 M. Wald auf der Markung von Rechberghausen und 126 M. Wald auf der von Wangen. Gegen Abtretung von 170 fl. Umgelds-Entschädigung erlangte die Gutsherrschaft das Jagdrecht auf der Markung, wo sie zuvor schon das Fischrecht übte. Hinsichtlich der Ausübung der Ortspolizei, Forstgerichtsbarkeit und Patrimonial-Gerichtsbarkeit gilt das bei Dürnau Bemerkte. Der Ertrag des Guts wird neuerlich zu 8 — 9000 fl. angegeben.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_268.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)