Seite:OAGaildorf 184.png

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sitam infra limites parochialis ecclesie de Vischach St. Kiliani“ dem „domino Walthero dicto de Kottspühel, rectori ejusdem ecclesie“ um 35 Pfund Heller. Das Örtchen war gleichfalls ein Condominat. Comburg erwarb einen Hof, den Zürich von Gabelstein 1390 an den Haller Bürger Rudolph Rut verkauft hatte. Limpurg kaufte 1420 von den Haller Bürgern von Stetten das Holz Egenberg und das dazu gehörige Gut, 1431 von der Brüderschaft zu St. Catharina in Hall die Vogtei über 4 Comburg zinsbare Güter, 1562 von der Stadt Hall 3 Güter mit Vogtei und Gericht, und 1563 von Conrad von Vellberg ein Gut mit denselben Rechten. Im Jahr 1741 waren in 17 Wohnhäusern 22 Unterthanen, davon 4 Comburg vogtbar und 11 lehenbar; 1785 waren 130 Limpurgische, 1804 33 Comburgische Einwohner vorhanden.

e) Rappoldshofen, 3/8 St. südöstlich von O. am Benzenbach, ein freundliches Örtchen, dessen Gebäude von größerer Wohlhabenheit zeugen; dasselbe war ebenfalls ein Condominat. Kraft von Heimberg schenkt 1299 dem Kloster Comburg einen Hellerzins aus hiesigen Gütern. Hermann von Wollmershausen besitzt 1353 ein Gut. Mechtild von Thalheim, Beringer, Wilhelm und Conrad von Hohenstein verzichten 1360 auf ihre Ansprüche an Güter des Klosters Comburg, das 1363 an Ellwangen eine Hube abtritt. Was den Limpurgischen Besitz angeht, so übergibt Walther von Sontheim 1349 ein Gut an seine Schwester im Kloster zu Unter-Limpurg, welches 1380 von Kraft von Sontheim, Mönch zu Comburg und dessen Schwester Agnes, 2 weitere Güter erkauft, und 1398 stiftet Frau Ytta, Schenk’s Conrad Wittwe, ein Gut an die Frühmesse zu Unter-Limpurg. Die Schenken, an welche diese Güter bei der Reformation fielen, hatten schon 1406 von dem Haller Bürger Conrad Visel 1, von Hans von Thalheim 1552 2 Güter und 1562 von der Stadt Hall 1 Gut erworben. Im Jahr 1741 hatte Limpurg die Malefiz; die Vogtei besaßen Limpurg, Comburg und Ellwangen auf ihren Gütern; 1785 waren 2 Ellwangen’sche Güter, 74 Limpurgische Einwohner und 7 Comburgische Lehen, auf denen 1804 sich 39 Einwohner befanden, vorhanden.

f) Röschbühl oder Fallhaus, 3/8 St. südöstlich von O. auf dessen Markung, auf der Grenze des Oberamts Hall, dem der jenseitige Theil des Örtchens als eine Parzelle von Dörrenzimmern angehört.[s 1] Es war früher der Sitz eines Nachrichters und Wasenmeisters.


Anmerkungen Wikisource

  1. Der jenseits der Grenze zum Oberamt Hall gelegene Teil von Röschbühl oder Fallhaus war keine Parzelle von Dörrenzimmern, einem Ort der weiter entfernten Gemeinde Sulzdorf, in dessen unmittelbarer Nähe es in der Tat auch ein Fallhaus gab. Vielmehr lag das gegenübergelegene Einzelanwesen am Fuße des Röschbühl auf der Gemarkung der damaligen Gemeinde Untersontheim, vermutlich als Parzelle von dessen nächstem Ort, dem Weiler Hausen. Noch heute (2016) verläuft die Grenze der Gemarkungen Oberfischach und Untersontheim auf der Trasse des inzwischen trockenen linken Mühlkanals der Fischach zur Beutenmühle zwischen dem inzwischen verschwundenen Oberfischacher und dem noch existierenden Untersontheimer Anwesen.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_184.png&oldid=- (Version vom 7.3.2017)