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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen

sind nun vermöge des so eben gedachten Gesetzes durch Ablösung beseitigt. Auch zu Donzdorf, Eybach und Weißenstein ist die Ablösung der den Grafen von Rechberg und von Degenfeld zuständigen Naturalfrohnen und Frohnsurrogatgelder, sowie die Bemessung der Jagdfrohnen zum größten Theil schon erfolgt, theils eingeleitet.

Vogteiliche Abgaben, welche nach dem Erscheinen des Gesetzes vom 27. October 1836 theils unentgeltlich aufgehoben, theils abgelöst worden sind, bestanden sehr viele mit eigenthümlichen Namen und Bedeutungen im Oberamts-Bezirk: Zins aus dem Fruchtmeß, eine Gebühr der Kornmesser; Metzigbankzins, Abgabe der Bürger zu Wiesensteig, wenn sie ein Stück Vieh schlachteten; Landschaden, eine Gebühr aus Schafweiden; Haupold oder Vogtrecht in Westerheim, eine jährliche Dinkel- und Habergült; Feuerschilling zu Deggingen, Abgabe der Hauseigenthümer, von der der Ortsgeistliche „die Richter und der Büttel“ frei waren; Hundshaber, ein Habersurrogat statt der Verpflichtung, Hunde zu unterhalten, diese Abgabe war im Wiesensteigischen nicht nur allen Lehenleuten auferlegt, sondern auch besonders noch den Gewerben der Müller, Wirthe, Metzger und Branntweinbrenner.

Es folgt hier eine Übersicht der ständigen Grundlasten nach der Aufnahme des provisorischen Katasters vom Jahr 1823. Die Ablösungen, welche indessen vorgekommen sind, wurden in Abzug gebracht.

Zehenten. Der Großzehente in den vormals Ulm’schen und Wiesensteiger Orten ist mit wenigen Ausnahmen ein Eigenthum des Staats; in den gräflich Rechbergischen und Degenfeldischen Besitzungen steht derselbe den Grundherrschaften zu. Den Kleinzehenten beziehen fast ausschließlich die Ortspfarreien, oder an ihrer Stelle der Staat in denjenigen evangelischen Orten, wo die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile bereits stattgefunden hat. Die im Besitze des Staats befindlichen Groß- und Klein-Zehenten sind durchgängig theils an die Gemeinden, theils

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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 086. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_086.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)