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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen

Im August sollte, laut Rathsbeschluß, der Vogt in Geislingen an alle Ämter schreiben, daß sie keinen württembergischen Bauern aufnähmen, wer es aber thäte, denselben sollte man von Stund an nach Ulm führen. Sofort bewilligte eine magistratische Kommission den Geislingern einiges; damit waren sie aber nicht zufrieden; sie wollten alle Anforderungen zugestanden wissen, und sollen auch verlangt haben, in das ulmische Bürgerrecht aufgenommen zu werden, also der Leibeigenschaft ledig zu seyn. Da wurden 10 der unruhigsten Geislinger gefangen genommen, der Haupträdelsführer enthauptet, die andern auf zeitlebens verbannt, und „damit solcher Ungehorsam desto weniger vergessen werde,“ so ward den von Geislingen zur Straf auferlegt, „daß sie dem Rath und der Stadt Ulm 1400 fl., so zur Wiederbringung des Gehorsams aufgelaufen, ohne alle Gnad und Fürbitt bezahlen sollen, und zwar jährlich hievon auf Martini 100 fl., alles zu ihrer Straf und andern zum Exempel.“

Ein hartes Schicksal erging über diese Gegenden durch den unglücklichen schmalkaldischen Krieg im Jahre 1546, die vielen Truppendurchmärsche unter Kaiser Karl V. und den Fürstenkrieg im Jahre 1552. In diesem Jahre legte der zerstörungssüchtige Markgraf Albrecht von Brandenburg, um die Landschaft für die Beharrlichkeit der Stadt Ulm, deren Belagerung die verbündeten Fürsten aufheben mußten, zu züchtigen, 18 Dörfer des ulmischen Gebiets in Asche, bemächtigte sich durch Verrath des Schlosses Helfenstein, das von den Burgvögten Mang Kraft und Hochwehr bewacht und von Geislinger Bürgern besetzt war. Von diesen forderte er 22.000 fl. Brandschatzung, unter der Drohung, die Stadt anzuzünden, und legte unter der Anführung des Sebastian Hornung eine Besatzung von 300 Mann nach Helfenstein. Aber der Ulmer Rath ruhte nicht, bis diese Burg wieder gewonnen war; der Bürgermeister Sebastian Besserer und Conr. Bemmelberg, der kleine Heß genannt, welche mit kaiserlichen Soldaten den Ulmern ihre Besitzungen wieder erobern sollten, führten gegen sie 8 Fähnlein Landsknechte,

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_115.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)