Seite:OAGeislingen 275.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

sie an Hans von Wernau, welcher sie im Jahr 1438 an Dietrich Späth von Ehestetten verkaufte. Aber die Grafen von Württemberg hatten ein Öffnungsrecht auf die Burg beibehalten, und als Dietrich nach kurzem Besitze im J. 1441 an Graf Johann von Helfenstein, Protonotar des apostolischen Stuhls und Domdechant des Domstiftes zu Straßburg, die Veste um 1900 fl. wieder verwerthen wollte, so holte er deßhalb Erlaubniß von Graf Ludwig von Württemberg, welcher sich damals zu Waiblingen im dasigen Schlosse aufhielt. Der Graf von Württemberg gab seine Einwilligung unter der Bedingung, daß der Käufer ihm gleichmäßige Verschreibung wegen der Öffnung gebe, und verspreche, daß er die Veste nicht um eine niedrigere Summe, als die darauf stund, zu lösen geben wolle. Von Graf Johann von Helfenstein ging der Besitz von Reußenstein auf dessen Verwandte über. Im Jahre 1461 ließ Graf Ulrich von Württemberg dem Grafen Friedrich von Helfenstein das Schloß Reußenstein, welches letztgenannter Graf ihm um 1000 fl. versetzt hatte, ledig und los für die Dienste, die Friedrich ihm gegen den Pfalzgrafen Friedrich und gegen Herzog Ludwig von Baiern geleistet hatte, dagegen sich Friedrich gegen Graf Ulrich von Württemberg verschrieb, daß er und seine Nachkommen solches Schloß gegen die Herrschaft Württemberg nicht gebrauchen wollen, es wäre denn, daß vorher 1000 fl. bezahlt wären (Sattler Graven. 3te Forts. S. 3). Sofort blieb Reußenstein im Besitz der Grafen von Helfenstein, im Jahre 1485 schenkte Graf Ludwig d. ä. von Helfenstein, † 1492, dieses Schloß, welches ihm heimgefallen, seinem Neffen Graf Ludwig d. j., † 1494 (Kerler Gesch. S. 124).

Im 16. Jahrhundert ließen die Grafen von Helfenstein 20 Hexen, welche nachher in Wiesensteig verbrannt wurden, in Reußenstein einsperren.

Im Jahre 1628 erscheint Reußenstein im helfensteinischen Theilungslibell, samt dem von allen öffentlichen Lasten freien Meierhof daselbst (Kerler S. 154). In den folgenden Zeiten hatte Reußenstein das gleiche Schicksal mit der

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 275. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_275.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)