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im Jahr 1747: Freiherr von Bettendorf.

im Jahr 1766–1803: Clemens Graf von Lodron [1].

Den Probst zu ernennen, hatte, wie bereits bemerkt, der Bischof von Augsburg das Recht, doch war er verbunden, ihn aus der Mitte der Augsburger Stiftsherrn zu wählen. Wegen Einsetzung des Probstes wurden von Seiten Augsburgs und der Grafen von Helfenstein mehrere Verträge geschlossen; z. B. im Jahr 1495 bestimmt, daß dem Bischof das hergebrachte Recht blieb, einen augsburgischen Domkapitular zur Probstei zu ernennen, doch mußte derselbe von den Grafen die Bestätigung einholen, und dies so lange die Compactata principum dauern. So bald aber dieser Bund aufgelöset werde, so soll dieser Vergleich dem Bischof an seiner Lehenschaft unpräjudicirlich seyn (Neug. Cod. dipl. Nr. 1175). Den 15. Januar 1573 kam abermals ein Vergleich zwischen dem Bischof von Augsburg und den Grafen von Helfenstein zu Stande: Der Bischof soll, so oft die Probstei erledigt wird, ein taugliches Subject aus seinen Domkapitularen dem Grafen nominiren, dieser es dem Kapitel in Wiesensteig präsentiren, welches es sofort als Probst anzuerkennen hat. (Rink S. 78.) Bisthum Constanz, welches mit Augsburg über das Recht der Einsetzung des Probstes lange Zeit Streit führte, mußte sich mit den Episcopal-Rechten, welche ihm zugestanden wurden, begnügen. Der Dechant des Stiftes wurde unter dem Vorsitz des Probstes vom Kapitel erwählt, von dem Probst bestätigt und hatte in Abwesenheit des Probstes die Jurisdiction des Klerus. Er investirte alle Stiftsherrn und Vikarien des gesammten Kapitels, besetzte aber alternativ mit der Probstei die vacirenden Kanonical-Pfründen, außer zweien, worüber das Präsentationsrecht nach dem Vertrag von 1567 den Grafen von Helfenstein, später der Herrschaft Baiern zustund.

  1. Obiges ist combinirt aus einem gabelkhoverschen Auszug e libro anniversariorum in Wiesensteig und aus späteren stiftischen Aufzeichnungen.
Empfohlene Zitierweise:
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 279. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_279.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)