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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

den dortigen Unterpfarrer auf genaue Einhaltung der Lehren der augsburgischen Confession und ihn und die Heiligenpfleger und den Meßner auf Erhaltung des Kirchenvermögens verpflichtet hatten. Die vorbehaltenen Einkünfte besorgte ihnen ein jeweiliger Kastner in Werdeck; später in Gerabronn.

Im Übrigen war der Ort eine Zugehör von Werdeck. Im Jahr 1386 verpfändete Graf Ulrich von Hohenlohe das halbe Gericht zu Michelbach zugleich mit Burg Werdeck an Eberhard Philipps Söhne in Hall, und 1390 ging dieser Pfandbesitz an den Landgrafen Johann von Leuchtenberg über, der 1399 diese, indessen an ihn in der Eigenschaft eines unwiderruflichen Eigenthums übergangene, Besitzung an die Burggrafen Johann und Friedrich von Nürnberg verkaufte.

Im Jahr 1419 sodann verkaufte Rüdiger von Mergentheim, Sitzel genannt, an Götz von Berlichingen dem Ältern und Elzen von Dirbach, seiner Hausfrau, seinen Antheil an Amt, Gericht und Vogtei Michelbach, wobei als Eigenthum bezeichnet sind: die Centhöfe zu Michelbach, Rechenhausen, Regelshagen, nun Oberweiler, und Zogelbach, nun Unterweiler, dann vom großen und kleinen Zehenten zu Michelbach die Hälfte, zu Gerabronn 1/3, zu Rückershagen 1/3, zu Amlishagen 1/2, zu Zogelbach die Hälfte, zu Regelshagen die Hälfte, zu Rechenhausen die Hälfte und zu Wittenweiler die Hälfte, ferner an dem Zehenten zu Einhardsweiler (1575 geschrieben Richardsweiler) die Hälfte, zu Liedrichsweiler die Hälfte, zu Erpfersweiler die Hälfte, am großen und kleinen Zehenten in Schmalfelden 1/3, zu Kleinbärenweiler 1/3, zu Wolfskreut 1/3, zu Speckheim 1/3, zu Rudmannsrote (nun Roth am See) 1/3, zu Mußdorf 1/3, zu Krettenbach (eingegangener Ort zwischen Blaubach und Brettenfeld) 1/3, zu Birken (abgegangener Ort bei Hessenau) die Hälfte, zu Forst die Hälfte. Im Jahr 1420 erfolgte vom Propst zu Neumünster Einwilligung hiezu. Das Capitel dieses Stifts gab 1457 mit Bewilligung des Propsts, Grafen Albrechts von Werthheim, dem „erbaren und vesten Wilhelm von Rechberg zu Hohenrechberg als ein Erblehen zu kaufen ihren Theil (das heißt die Hälfte) des Amts, Gerichts und der Vogtei zu Michelbach mit allen Zubehörden.“ Es wurde ihm und seinen Erben als ein jährlich an St. Johannistag neu zu bestehendes Erbamt verliehen, wobei die andere Hälfte der hievor beschriebenen Nutzungen und Rechte beschrieben und insbesondere gesagt ist, es seyen in Bezug auf das Amt alle landesherrlichen Rechte im Kauf begriffen. Vermöge einer Urkunde von 1469 kam an Wilhelm von Rechberg durch seine Ehefrau Margaretha, eine Tochter des vorgedachten Götz von Berlichingen, auch dessen Hälfte der Besitzung; er verkaufte nun in diesem Jahr

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0102.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)