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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

im Jahr 1340 der Clause zu Neukirchen bei Mergentheim Fruchtgülten auf einem Gut zu Sichertshausen verschaffte. Im J. 1383 wird ein Hans von Seldeneck von Bartenstein genannt. An ihn trat 1397 Fritz von Seldeneck Dasjenige käuflich ab, was er an Bartenstein besessen hatte; 1385 wurde Leopold von Seldeneck zu Bartenstein Bürger der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber, dient vor die Steuer auf 5 Jahre mit „1 Cleven uf gem. Stadtkosten und gibt das Öfnungsrecht zu Bartenstein.“ Im J. 1432 gibt „Kraft von Hohenlohe dem Ehrbaren Vesten Conrad von Rosenberg die Lehen etc., seinen Theil an dem Schloß und Vesten zu Bartenstein, so dieser von Hans von Seldeneck erkauft und seiner Herrschaft zu Mannlehen rühret“ zu Lehen. Die Herren von Hohenlohe hatten übrigens, wenigstens noch im 14ten Jahrhundert (Urk. v. 1333 in Würdtw. Nov. subs. 5, 86), die Burg selbst vom Erzstift Mainz zu Lehen, verliehen sie also nur als Afterlehen. 1438, am Freitag vor Catharina, wurde Schloß Bartenstein, weil die von Seldeneck von da aus geraubt hatten,[1] von dem Grafen Michael von Werthheim in Handhabung des Landfriedens eingenommen und mit allen Eingehörungen der Lehensherrschaft Hohenlohe übergeben. Diese Überweisung an Hohenlohe hätte sich, wie es scheint, nicht auch auf die zugehörigen Güter erstrecken, und jedenfalls den Mitbetheiligten an der Veste und Herrschaft ihr Antheil vorbehalten werden sollen. Zu dieser Zeit waren nämlich noch die Hornecke von Hornberg als Besitznachfolger des Conrad von Rosenberg daran betheilt, und mit diesen kam deßhalb Hohenlohe in eine Fehde, der erst im Jahr 1442 der Markgraf Albrecht von Brandenburg durch einen Vergleich ein Ende zu machen suchte, die in Wirklichkeit aber nicht früher aufhörte, als bis Hohenlohe sich zu einer angemessenen Entschädigung der genannten Ritter bequemt hatte; denn noch im Jahr 1443 suchten die von Hornberg in einem verrätherischen Überfall die Veste wieder zu gewinnen. Die 1444 erfolgte endliche Ausgleichung kam durch folgende Vereinbarungen zu Stande: „Graf Kraft und Graf Albrecht von Hohenlohe geben dem Leupold von Seldeneck für dessen sechsten Theil am Schloß und Hof Bartenstein die Hälfte am Jungholz, Stockenholz, Hochholz und Eschenholz bei Riedbach, den Hof Reichertswiesen mit Zubehör und Schaftrieb, den halben Zehenten daselbst, seine Güter im Dorf Ettenhausen, das Seelein und Bach, auch die Vogtei, Cent und andere Gericht, und die Pfarr daselbst, die Güter zu


  1. Es zieht eine halbe Stunde davon entfernt die Augsburg–Frankfurter Handelsstraße vorüber.
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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0116.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)