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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Daß auf die Markungsgrenze gegen Bayern der Ursprung des Tauberflusses kommt, ist bereits oben angeführt.


25. Gemeinde Riedbach,
bestehend aus 7 Parcellen und 665 Einwohnern.

Dieser Bezirk liegt zwar auch auf der Hochebene, doch zeigt diese hier, weil einzelne Theile bis zu 150′ höher liegen als andere, mehr Abwechslung. Auch kommen auf die westliche Abdachung gegen das Jagstthal hin einige Thalschluchten. Die Gemeinde schließt das Oberamt nordwestlich gegen die Bezirke von Mergentheim und Künzelsau. Auch hier fehlen Flüsse und Bäche, Brunnenquellen dagegen sind zur Genüge überall vorhanden; bei Reichertswiesen ist ein 3/4 M. großer Weiher, in welchem sich Blutegel finden;[1] auch auf riedbacher Markung war früher ein See von 15 M. und auf heuchlinger Markung einer von 12 M. Diese sind jedoch längst in Wiesen umgewandelt. Die einzelnen durchaus weitläufig gebauten und rein gehaltenen Orte zeigen manche ansehnliche Wohn- und Ökonomie-Gebäude. Gebaut wird meist zweistockig, der untere Stock ist häufig von Stein, die Dächer hie und da noch mit Stroh bedeckt. Von den 101 Haupt- und 111 Neben-Gebäuden sind bloß 2 öffentliche Gebäude. Von Mineralien findet sich ein Kornsteinbruch, Letten- und Lehm-Gruben, hie und da auch dünne Lager Sandstein des dritten Glieds der Keuperformation. Die meisten Güter sind frühere Erblehen des Fürstenthums Hohenlohe-Bartenstein, neben welchem im ganzen Gemeindebezirk sonst niemand Gefällrechte besitzt. Von den Gütern wird 10 % Handlohn und 5 % Sterbfall, bei walzenden Grundstücken 1 fl. 30 kr. von jedem Morgen erhoben. Von den nicht lehenbaren Gütern werden ebenfalls großentheils Grundzinse entrichtet. Der Jahresbetrag an ständigen Gefällen beträgt 784 fl. 52 kr., alle übrigen Belastungen sind in Folge der Oktobergesetze von 1836 abgelöst. Die Frohnen und steuerartigen Abgaben betrugen 1321 fl. Auch die Jagd gehört im ganzen Gemeindebezirk Hohenlohe-Bartenstein.

Alle Orte haben Gemeinderechte und Gemeindevermögen. Die früheren politischen Zustände waren in allen Orten des Gemeindebezirks bis zum Jahr 1806, wo das Fürstenthum Bartenstein, von dem sie Bestandtheile bildeten, unter württembergische Oberherrschaft kam, dieselben.


  1. Dieß ist erst seit 1836 der Fall. Als damals ein Händler seinen Vorrath in diesem Weiher auffrischte, blieben viele zurück. Nun sollen sich aber nur noch wenige finden.
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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0191.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)