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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Übrigens werden zu diesem Gute auch noch Grundzinse, Handlohn und Sterbfall in Alkertshausen, Engelhardshausen, Erpfersweiler, Hachtel, Lindlein, Naicha, Nieder-Stetten, Ober-Stetten, Wolfskreut und Wolkersfelden erhoben. Was die Zehentberechtigungen anbelangt, so sind außer denen bei den Orten der beiden genannten Gemeinden aufgeführten, noch weiter hieher gehörig: 1/3 des großen und kleinen Zehenten zu Ermershausen, Gütbach, Heuchlingen und Eichholz, 1/3 des kleinen Zehenten zu Herrenthierbach und auf der Markung des verödeten Weilers Gontershofen, 2/3 des großen Zehenten auf der Markung des verödeten Weilers Zürch und 1/3 des kleinen Zehenten zu Lentersweiler und des großen und kleinen Zehenten zu Reichertswiesen, 1/3 des großen und kleinen Zehenten auf den Markungen von Riedbach und des verödeten Orts Leopoldsweiler und 1/4 am Neubruch- und großen Zehenten zu Wildenthierbach. Gebäude besitzt die Standesherrschaft in diesem Amt 14, Äcker, Gärten und Wiesen nur wenige Morgen,[1] an Waldungen aber 13981/2 Morgen. Auch gehört ihr die von ihr selbst administrirte Jagd im ganzen Bezirk mit den dazu gehörigen eigenen Jagdberechtigungen auf den Markungen von Groß-Bärenweiler, Lindlein, Naicha, Oberstetten, Weilerhof, Heimburg, Hachtel und Wildenthierbach und den von der Krone im Erbpacht besitzenden Jagden auf den Markungen von Wiesenbach, Engelshardshausen, Brettenfeld, Roth am See, Bemberg, Blaubach, Saalbach und Emmertsbühl ganz, theilweise aber nur auf den Markungen von Oberndorf, Beimbach, Klein-Brettheim, Blaufelden und Niederweiler, Gerabronn, Rückershagen, Rechenhausen[2] und Michelbach an der Heide, und die unbedeutende Fischerei in der Vorbach im Bezirk. Das gleichfalls hieher gehörige Schafweidrecht auf den Markungen von Schrotzberg, Krailshausen mit Reupoldsroth, Könbronn, Kälberbach, Kreuzfeld, Sigisweiler, Zell und Speckheim wurde 1760 diesen Orten in Erbpacht gegeben und zugleich das bis dahin für die Weide von Schrotzberg


    Hohenlohe-Kirchberg’schen, auf der Markung Schrotzberg gelegenen, Schorrenwalds und Duttenlohwalds mit zusammen 194 Morgen.

  1. Ein bedeutendes Maiereigut mit Schweizerei, das früher zum Schloß gehörte, wurde 1782 zugleich mit der um diese Zeit eingetretenen Vertheilung und Cultivirung der Allmanden in einzelnen Stücken an die Einwohner verkauft und dadurch die Einführung der Stallfütterung und Verbesserung des Nahrungsstandes des Orts herbeigeführt.
  2. Hievon haben jedoch als Afterpächter im Besitz der Fürst zu Hohenlohe-Kirchberg Antheil an der Markung Gerabronn und Rückershagen, und der Fürst zu Hohenlohe-Langenburg Antheil an denselben Markungen und den zu Rechenhausen und Michelbach.
Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0211.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)