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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

bestandene Recht des Übertriebs auf die Markung Niederweiler gegen einen Ablösungszins aufgehoben. Frohnen, Frohngelder und aus rein obrigkeitlichen Rechten herstammende Abgaben sind seit 1836 abgelöst worden. Handlohn und Sterbfall entrichten die ehemals von adelsheimischen, sogenannten althohenloheschen Güter und die von der verkauften Domäne herrührenden Parcellen 5 %, die sogenannten neuhohenloheschen oder ehemals von berlichingenschen Güter aber 10 % und 4 % Sterbfall; in den Orten Krailshausen, Sigisweiler und Schmalfelden, manche Güter 62/3 % Handlohn und Sterbfall und andere wieder bloß in jedem Veränderungsfall ein Viertel (etwa 1 Maas) Wein. Überdieß dürfen Bauernhöfe und sonstige in einem Complex stehende Erblehen nur mit Bewilligung der Lehensherrschaft und gegen Bezahlung eines hergebrachten Concessionsgeldes getrennt werden. Falllehen gab es im Bezirk nie. Die mit Grund und Boden meist auf Erblehen angesessenen Einwohner sind aber mit ihren Erb- und Zins-Gütern zu bestimmten Leistungen an ständigen Abgaben und an Sterbfall und Handlohn verpflichtet. 1

Der erste bekannte Herr von Schrotzberg ist der im Jahr 1262 als Zeuge auftretende Dominus Conradus de Schrotsberg. 1283 finden wir einen kaiserlichen Rath Eberhardus de Schrotberg. Im Jahr 1330 kommt Friedrich von Schrotzberg, als Canonicus von Würzburg, und Friedrich von Schrotzberg, als Vorsteher des Stifts Oehringen vor. 1343 war Conrad Schrot von Schrotesberg, Ritter, des Reichs Dienstmann, Schöppe des kaiserlichen Landgerichts in Rothenburg o. d. T. Von ihren Besitzungen handelt erstmals eine Urkunde vom 14. Juni 1345, aus welcher ersichtlich ist, daß damals Heinrich von Rothenburg Antheil an Schrotzberg hatte, und daß er und Conrad von Schrotzberg auch in Oberhausen gemeinschaftlich mit einander Besitzungen hatten. Am 17. Mai 1346 verspricht der erstere dem zweiten, keine Ansprüche an die Mannschaft zu Schrotzberg und an das Dorfgericht zu Lindenbronn zu machen. 1349 erkauft Heinrich von Rothenburg an Schrotzberg den Antheil, den damals Dietrich von Gyssendorf an Schloß und Flecken besaß. Am 3. Januar 1351 vergleichen sich Heinrich von Rothenburg, Arnold von Abensberg, Chunrad, Ulrich und Eberhard, die Gebrüder von Schrötsperch, über alle Irrungen um Wiederkauf und Lösung der Güter des Chunrad Schröt selig, nach dem Ausspruch des Ritters Purkard von Seckendorf zu Jochsberg. Den 16. December 1364 gibt vor dem Landgericht zu Nürnberg „Arnold von Tann dem Arnold von Segkendorf von Zehn, die Hälfte der Summe auf, welche er auf den Gütern des

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0212.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)