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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Nicht in unmittelbarer Verwaltung stehen die Besitzungen
A. Der fürstlichen Standesherrschaft Hohenlohe-Kirchberg.

Die zur neuensteinischen Abtheilung des Hauses Hohenlohe gehörige fürstliche Standesherrschaft Hohenlohe-Kirchberg ist dermalen im Besitz des Fürsten Karl Friedrich Ludwig Heinrich zu Hohenlohe-Neuenstein-Kirchberg, Grafen zu Gleichen, Herrn zu Langenburg und Kranichfeld, königlich württembergischen Generallieutenants (a. D.), zur Zeit Senior des Gesammthauses und dessen Lehensherrlichkeiten Administrator, geboren den 2. November 1780. Die Rechtsverhältnisse derselben und des fürstlichen Hauses gegenüber dem Staat sind durch die königliche Declaration vom 27. September 1825 (Regierungsblatt Seite 592) und die nachgefolgten Vollziehungs-Verordnungen vom 23. Juni 1831 (Regierungsblatt S. 235) und vom 30. April 1832 (Regierungsblatt S. 127) geregelt. Unter Verzichtleistung auf die Bestellung eigener Gerichte hat das fürstliche Haus bloß die Verwaltung der Polizei mittelst der zwei zu Kirchberg und zu Künzelsau bestellten königlich fürstlichen Bezirksämter, und der Forst- und Jagd-Polizei und Forststrafrechtspflege mittelst der in Kirchberg errichteten Forstverwaltung übernommen. Die Verwaltung der fürstlichen Besitzungen besorgen die Domanial-Canzlei zu Kirchberg, die Rentämter Hollenbach, Kirchberg und Künzelsau und eine Gefäll-Verwaltung in Döttingen, sowie der Forstverwalter mit fünf ihm untergeordneten Revierförstern.

Die gewöhnliche Residenz des Fürsten ist das theils 1591, theils erst später erbaute, ganz neuerlich aber manchfach in den innern Einrichtungen verbesserte und verschönerte geräumige Schloß in Kirchberg, das zwei durch einen Querbau getrennte Höfe einschließt, die Spitze des Städtchens gegen das Thal einnimmt und rings von Gartenanlagen und einem Park umgeben ist. Weitere fürstliche Schlösser sind in Künzelsau und in Döttingen, ein Jagdschlößchen in Thierberg und eine alte, nicht mehr bewohnbare Burg in Leofels.

Die sonstigen Eingehörungen der Standesherrschaft sind:

I. Im Oberamt Gerabronn.

1) Die Amtsstadt Kirchberg; 2) die Gemeinde Gaggstatt, (theilweise) mit Fuchshof, Lenkerstetten, Lobenhausen, Mistlau (theilweise), Seibotenberg mit Hetzelhof, Weckelweiler (theilweise) und Hof Werdeck; 3) die Gemeinde Lendsiedel, mit den Parcellen Diemboth, Dörrmenz (theilweise), Eichenau, Herboldshausen und Klein-Allmerspann (theilweise); 4) die Gemeinde Ober-Steinach (theilweise)

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0241.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)