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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Städte Weikersheim, Crailsheim, Werdeck etc. eingewiesen und dabei Gerlach und Gottfried von Hohenlohe-Brauneck als Executoren bestellt. Dagegen kam Werdeck in der 1386 zwischen den 6 Brüdern der Linie Hohenlohe vorgegangenen Theilung (s. Langenburg) allein an Ulrich, der es den 25. Juli 1386 an „Eberhard Philipps, Bürger in Hall, oder wer diesen Brief inne hat“ um 3663 fl. verpfändete. Als Pfandobjekte sind genannt: „die Veste Werdecke mit Lüten ez syn Frauwen oder Man jung oder alt, Gütern, Gülten, Gerichten, Zehenten und Geleyten und mit Namen daz Geleyt zu Wisenbach, zu Heimberg und Blofelden und darzu Gerhardsbronnen mit dem Gericht und mit allen andern Zubehörden, Blofelden mit dem Zehenten, mit dem Gericht etc., Walehausen mit dem Gericht, das Gericht halbe zu Michelbach, die Zehenten zu Büchenstegen und zu der Eych, und dazu alles daz, daz der vorgenannten Veste Werdecke und auch zu den Gütern, die dazu und darein gehören.“ Seine Brüder Gottfried, Friedrich, Georg und Albrecht geben ihre Einwilligung dazu. Dieß Pfand-Verhältniß war aber von kurzer Dauer; 1390 löste der Oheim dieser Grafen, Landgraf Johannes zum Leuchtenberg, die Forderung Philipps (zugleich mit dessen Forderung auf die Veste Bielrieth) ein und wurde sich dann vermöge der in Oehringen am Suntag nach St. Bartholomäustag des Jahrs 1390 von den Brüdern Gottfried, Ulrich, Friedrich und Albrecht von Hohenlohe mit ihm hinsichtlich jener Forderung und seiner eigenen Anlehen dahin vertragen, daß, wenn solche nicht binnen 6 Jahren zurückbezahlt seyen, ihm die zum Pfand bestellten Vesten Bielrieth und Werdeck zum gänzlichen Eigenthum verfallen seyen. Daß Bezahlung der Schuld nicht erfolgte, ergibt der 1399 erfolgte Verkauf von Seite des Landgrafen an die Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. von Nürnberg zugleich mit den Herrschaften Bielrieth, Crailsheim und Lobenhausen. 1

Die einzelnen Eingehörungen der Veste sind übrigens in den vorliegenden Urkunden nicht angeführt. Nun waren die Burggrafen von Nürnberg, nachmals ihre Nachfolger, die Markgrafen von Ansbach, im Besitz der Überreste der Veste und des Hofs Werdeck bis 1797, des übrigen Theils der Herrschaft aber zum größeren Theil bis 1806. Doch war auch ihr Besitz in der ersten Zeit kein ununterbrochen ruhiger. Schon vor 1419 war Rüdiger Sizel von Mergentheim im Besitz des früher hohenlohe’schen zu Werdeck gehörigen Antheils an dem Amt, Gericht und Vogtei zu Michelbach und verkaufte solche in diesem Jahr dem „Vesten Gözen von Berlichingen und Elzen von Dirbach seiner ehelichen Hausfrau,“ und derselbe Götz muß um jene Zeit auch die übrigen

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0269.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)