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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Standesherrschaft und nach Bezahlung des hergebrachten Concessionsgelds vorgenommen werden. Die Güter entrichten ferner in allen Veränderungsfällen hergebrachte Schreibgebühren und ein sogenanntes Kleinhandlohn von verschiedenem, jedoch geringem Betrag an die fürstlichen Rentämter. Falllehen gab es hier nie, wohl aber Leibeigene. Der Letzte hat sich aber schon 1764 losgekauft. Alle Frohnberechtigungen an Diensten und Frohngeldern und die wenigen steuerartigen Gefälle sind in Folge der Gesetze von 1836 abgelöst worden. Ablösung von Grundzinsen, Handlohn und Sterbfall dagegen kam noch nicht vor. Die Zehenten sind theils an die Gemeinden auf eine Anzahl Jahre verpachtet, theils geschieht die Verpachtung an solche von Jahr zu Jahr; in einzelnen Fällen findet aber auch Selbsteinzug statt. Bei Neubrüchen wird gewöhnlich auf mehrere Jahre Befreiung bewilligt. Außer dieser Herrschaft besitzt der Fürst noch die Hälfte an der Grafschaft Ober-Gleichen im Herzogthum Sachsen-Gotha, welche mit den übrigen nicht zum Fürstenthum Hohenlohe gehörigen Besitzungen des Hauses Hohenlohe-Neuenstein zu einem Fideicommiß vereinigt ist.

Auf die, dem Fürsten nach der Declaration zugestandene Rechtspflege in erster und zweiter Instanz hat derselbe gegen die in §. 53 derselben eingeräumten Surrogate verzichtet, dagegen die ihm zustehende Polizeiverwaltung, Forstpolizei und Forst-Strafrechtspflege übernommen. Die Polizei- und Gemeinde-Verwaltung wird ausgeübt durch A) das königlich fürstliche Bezirksamt Langenburg in den oben erwähnten Gemeinden 1, 2, 3 und 4 im Oberamt Gerabronn und 1 und 2 im Oberamt Künzelsau, wovon die erstern den Namen Vogtei Langenburg, die leztern aber den der Vogtei Belsenberg führen, zusammen mit 3828 Einwohnern; B) durch das königlich fürstliche Bezirksamt Weikersheim in den zuvor erwähnten Gemeinden im Oberamt Mergentheim 1–9. Auf Ausübung des gleichen Rechts in den Parcellen anderer Gemeinden ist verzichtet. Die Ausübung der Forstpolizei und Forststrafrechtspflege dagegen hat in der Ausdehnung und unter den Beschränkungen, wie sie sich in der, im Regierungsblatt von 1832 Seite 138 enthaltenen Übersicht erörtert finden, durch die in Langenburg bestellte königlich fürstliche Forstverwaltung Statt. Ferner gebührt dem Fürsten das Recht zu Besetzung der Pfarr- und Schul-Stellen zu Langenburg, Bächlingen, Belsenberg, Jungholzhausen (hier bloß ein Schullehrer), Billingsbach, Unter-Regenbach, Weikersheim, Adolzhausen, Elpersheim, Nassau und Schäftersheim; abwechselnd mit Hohenlohe-Jagstberg in Neunkirchen und Wermutshausen, und abwechselnd mit Hohenlohe-Bartenstein in Vorbachzimmern. Die Pfarr- und Schul-Stelle in Edelfingen besetzt je der Älteste der drei Fürsten aus dem Hause Neuenstein.

Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0290.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)