Seite:OAGerabronn0305.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Nachbarschaftsstraße von Langenburg nach Hall, 1 St. von Bächlingen gelegen, ist ein Filial von Ober-Steinach. Grundzinse und Lehensgefälle bezieht bloß Hohenlohe-Langenburg. Der Neubruchzehente und 2/3 am großen Zehenten steht Hohenlohe-Langenburg, 1/3 des letzteren dem Staat und der kleine Zehente der Pfarrei Ober-Steinach zu.

Im J. 1462 hatte das Stift Comburg Gefälle von 1 Gut zu „Selbunt.“ 1577 ist der Ort, als mit aller Obrigkeit zum Amt Kirchberg gehörig, beschrieben, dann kam er durch Theilung an Langenburg; 1615 hat Graf Philipp Ernst von Hohenlohe noch den Antheil der Herren von Absperg am großen Zehenten dazu erworben. Unter hohenlohescher Regierung war der Ort als „ein Frauenzimmerhof“ quartierfrei.


c) Gemeinde 18. Lindlein,
bestehend aus 3 Parcellen mit 270 Einwohnern.

Die Gemeinde ist nordöstlich von Gerabronn und Langenburg gelegen. Lindlein und Groß-Bärenweiler gehören zur Pfarrei Schmalfelden und Naicha zu der von Wiesenbach. Der Bezirk hat eine hohe, südlich geneigte Lage. Flüsse und Bäche fehlen, mit Quellwasser ist er aber genügend versehen, auch ist in Lindlein bei einer starken Quelle zum Gebrauch in Feuersnoth eine Wassersammlung angelegt. Steinbrüche hat der Gemeindebezirk nicht, dagegen Töpfer- und Ziegel-Thon. Die Gebäude, durchaus aus gemauertem hölzernem Fachwerk bestehend und mitunter noch mit Stroh bedeckt, sind 49 Haupt- und 41 Neben-Gebäude, darunter aber weder ein öffentliches noch sonst ein merkwürdiges. Neben Grundzinsen, welche im Betrag von 256 fl. 48 kr. erhoben werden, kommen auch noch Handlohn und Sterbfall in den bei Schrotzberg und Langenburg angegebenen Beträgen vor. Die Jagd gehört durchaus Hohenlohe-Oehringen, zum Amt Schrotzberg. Bei den großen politischen Veränderungen zu Anfang dieses Jahrhunderts waren die 3 Parcellen zur Herrschaft Langenburg gehörig, mit der sie 1806 an Württemberg kamen. Jeder Ort hat Gemeinderechte. Die Gesammtgemeinde hat ein Aktivvermögen von nur 38 fl. und eine Communkostens-Umlage von 300 fl. Stiftungen und öffentliche besondere Anstalten sind nicht vorhanden.

a) Lindlein, Weiler mit 78 evang. Einwohnern, an der Vicinalstraße von Blaufelden nach Rothenburg, 4 St. von Langenburg und 23/4 St. von Gerabronn gelegen. Der Ort ist weitläufig gebaut und reinlich gehalten. Unter den Gefällherren sind die Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg und Oehringen. Von den Zehenten stehen in Lindlein Hohenlohe-Langenburg der

Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 305. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0305.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)