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Das ungebaute Land (Weiden und Öden) verhält sich zu dem angebauten wie 1:22, oder etwas mehr als 1/23 der Gesammtfläche, ohne die Waldungen, ist nicht cultivirt. Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Menschen 4,1 Morgen, auf 1 Stück Rindvieh 8 Morgen, auf 1 Pferd 60 Morgen.

Das Verhältniß der Culturarten, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:

 Gärten und Länder   01
 Äcker 13,5
 Wiesen 08,3
 Weinberge 0
 Waldungen 08,7
oder von 100 Morgen der Bodenfläche kommen auf
 Gärten und Länder 02,9
 Äcker 39,8
 Wiesen 24,3
 Weinberge 00,2
 Waldungen 25,7
92,9

Von den fehlenden 7,1 Procenten kommen auf Öden und Weiden 3, Flüsse und Seen 0,6, auf Straßen und Wege 2,9 und der Rest mit 0,6 auf Gebäudeareal, Steinbrüche und Thongruben.

Vertheilung und Eigenthum. Das Gesammtgrundeigenthum ist, wie Tab. II. zeigt, in 71.585 Parcellen vertheilt; es kommen daher nahezu 11/2 Morgen auf eine Parcelle (mehr als noch so viel, als durchschnittlich im Lande). Am Stärksten ist die Parcellirung der Markung der Oberamtsstadt, und der von Eltershofen und Ilshofen; am Schwächsten jener von Steinbach, Bubenorbis und Michelfeld. Von dem nutzbaren Boden (mit Ausschluß der Weiden und Öden) besitzen der Staat 7572{{Bruch|1|8} M., der Adel 279{{Bruch|3|8} M., die Körperschaften 8714{{Bruch|1|8} M., die Privaten 86.739{{Bruch|7|8} M. Die größten Markungen haben Michelfeld, Wolpertshausen und Unter-Sontheim, die kleinsten Gelbingen, Vellberg, Eltershofen und Hall.

Das Eigenthumsrecht ist, da der Lehensverband fast allgemein aufgelöst worden, der Regel nach ungetheilt.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0059.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)