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hienach zu erwähnenden Klöstern, welche als Grundherrn des Mittelalters zu betrachten sind. Alles aber, was die Herrschaft Limpurg ausmachte, wurde erst vom 13. Jahrhundert an von einer großen Menge kleinerer Eigenthümer erkauft und zusammengebracht. 1

So mußte es kommen, daß die Reichsstadt Hall bei einer guten Haushaltung und weiser Benützung der Zeitumstände und unterstützt durch kaiserliche Privilegien ihr Gebiet mehr und mehr erweiterte. Es sind dieß namentlich die Privilegien zu Errichtung der Landhäge,[1] eines Schutzmittels, das, so viel bekannt, nur noch der Reichsstadt


  1. Wahrscheinlich ist der Ursprung in den Fehden der Städte mit dem Adel im vierzehnten Jahrhunderte zu suchen. Schon 1339 gestattete König Ludwig der Stadt das Verbot: daß Jemand Vesten in ihrem Gebiete mache oder wiederaufbaue, die wegen Raubs zerbrochen worden, und schon 1352 reichte die Landhäge bis Leofels. König Ruprecht aber befahl 1401, daß Alle, die innerhalb der Häge säßen, solche mitanlegen sollten und setzte eine Strafe von 50 Mark Goldes auf die Beschädigung; und seine Nachfolger im Reiche bestätigten und erweiterten dieß. Diese Hägen bestanden aus einem 10 bis 12 Fuß tiefen und ebenso breiten Graben, der mit Stangen- und Schlag-Holz dicht besetzt war und nur an den Straßen Öffnungen hatte, die durch Fallthore und Schlagbäume besetzt waren, indeß kleinere „Schlupfen“ für den Gang auf Weiden und Felder in Zeiten der Gefahr zugeworfen wurden. An den Heerstraßen standen massive breite und dicke Landthürme, worauf Wächter mit Doppelhaken saßen, welche – da Einer zum Andern sehen konnte – im Falle der Noth um so leichter die Einwohner allarmiren konnten, als auch auf den Kirchtürmen Doppelhaken standen. Jene waren, auch wenn sie keine hall’sche Hintersaßen, zur „Cent“ und zur Musterung verbunden und mußten die Hägen und Gräben im Stand erhalten. Alle sieben Jahre mußten sie die aufgeschossenen Hecken „hägen“ bis zu der Dicke, daß kein Reiter hindurch konnte. Jeder mußte einen Tag jährlich hägen, und in sieben Jahren mußte „umgehägt“ seyn. Hiezu boten „die Grabenreiter,“ welche die Landhäge zu beaufsichtigen und die Dienste der Gensd’armen zu versehen hatten, auf, und hiefür wurde „das Grabengeld“ (in einem Amte 10 bis 20 fl. jährlich) von allen innerhalb der Häge Gesessenen entrichtet. Übrigens war das Werk im J. 1503 noch nicht vollendet, wo König Maximilian gebot, daß die Nachbarn an Orten, wo der Grund und Boden in gerader Richtung der Stadt noch nicht gehörte, ihr zu Vermeidung unnöthiger Krümmungen denselben nach einem billigen Anschlag durch die Äbte von Murrhardt und Schönthal käuflich überlassen sollten; worauf 1515 das Stück bei Sulzdorf neu angelegt ward. Landthürme standen bei Hörlebach, Brachbach, Leoweiler und Sanzenbach. Von denselben ist nur noch der erstere vorhanden.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0108.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)