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Breite, 20 geographische Stunden von Stuttgart entfernt. Die Höhe über dem Meere beträgt am Portal der Michaelskirche 1051 württ. oder 926,9 pariser Fuß; das Niveau des Kochers unter der Brücke 951,5 württ. oder 839,2 pariser Fuß. Die Stadt ist eine Gemeinde erster Klasse. Die Schreibart war im Anfange „Halle“; seit mindestens 5 Jahrhunderten wird die Stadt zur näheren Bezeichnung „schwäbisch“ Hall genannt. Sie ist der Sitz einer evangelischen General-Superintendenz, eines Kreisgefängnisses, mit welchem die Strafanstalt für jugendliche Verbrecher verbunden ist, der sämmtlichen Bezirksstellen (das Forstamt ausgenommen), eines Postamtes, eines Umgeldscommissariats, eines Salinenamtes mit Salinenkasse, einer Straßenbau- und einer Hochbau-Inspection. Hall ist dem Forstamte Comburg zugetheilt.

Hall liegt an den Füßen von zwei einander gegenüber stehenden Bergen, zwischen welchen von Süden nach Norden der hier ungefähr 125′ breite Kocherfluß durchläuft, und die östlich liegende Stadt mit Unter-Limpurg von der westlich gelegenen Vorstadt scheidet. Die Stadt ist sehr uneben und gewährt nach ihrem Innern kein vortheilhaftes Aussehen; die durch den Fluß belebte Umgebung aber ist, wie unser Titelbild zu zeigen sucht, malerisch-schön und die zum Theil noch vorhandenen Thürme, namentlich aber die imposante, erhaben gelegene Hauptkirche, heben die freundliche Erscheinung noch mehr hervor.

Die wenigen Äcker auf der Stadtmarkung sind seit undenklichen Zeiten zehentfrei; nur von Ober-Limpurg bezieht der Staat 15 Sch. 7 S. 1 V. 6 E. Dinkel und eben so viel Haber als Sackzehenten; ebenso derselbe von der noch nicht lange umgebrochenen Stadtheide den Heu- und Öhmd-Zehenten. Vom Theurershof dagegen sind wegen der Johanniter-Commende alle Zehenten, ausschließlich des 1841 mit 72 fl. abgelösten Blutzehentens, dem Staat zu reichen. Die übrigen grundherrlichen Rechte stehen meist der Stadtpflege Hall zu. S. auch S. 180. An jenen des Staats wurde seit 1817 ein Kapitalbetrag von 4107 fl. 39 kr. abgelöst. Das Fischrecht haben theils die Stadt und theils Privaten; das Jagdrecht


    Diese aus den Quellen gearbeitete, verdienstvolle Schrift fand keinen Verleger und wird im Original von dem K. Staatsarchiv verwahrt. – Ansichten von Hall sind mehrere vorhanden; eine vor 1747 findet sich bei Sagittarius (s. oben); eine von dem Brand 1728 sieht man häufig zu Hall. – Außer diesen Schriften und mehreren Notizen des Herrn Conrectors Dr. Pfaff in Eßlingen und Herrn Salinenverwalters von der Osten in Hall wurden die älteren Rathsprotokolle und die Urkunden des Staats- und des städtischen Archivs den geschichtlichen Theilen zu Grund gelegt.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0118.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)