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Nachdem Limpurgs Ansprüche kassirt worden, wurde sie von K. Adolph 1298 an Conrad von Weinsberg, von K. Karl IV. an die Grafen von Württemberg, von K. Ruprecht aber wieder an die Herren von Weinsberg versetzt; 1430 überließen jedoch diese die Reichssteuern von Hall und Ulm um 30.000 fl. an die 16 Städte Augsburg, Constanz, Reutlingen, Lindau, Rothenburg, Ravensburg, Gmünd, Heilbronn, Windsheim, Weißenburg, Weil, Kaufbeuren, Wangen, Leutkirch, Ißny und Giengen, welche auch bis 1803 im Bezuge (400 fl. jährl.) blieben. – Wie Hall das Recht zum Umgeld bekam, haben wir oben gesehen, wie es in den Besitz des Zollrechtes gelangte, wird hienach bei Limpurg zu finden seyn. Zu diesen wichtigen Rechten gesellten sich nun auch das Münzrecht und das Eigenthum an der Saline. 1

Die haller Münze gehört zu den ältesten Münzstätten Süddeutschlands. Ihre Münzen waren weit verbreitet, denn es sind dieß die bekannten „Häller,“ welche der Hellerrechnung den Namen gaben. Schon zu Anfang des 11. Jahrhunderts wurde nach Pfunden von Hellern gerechnet, und von da an ist diese Rechnung im ganzen Reich die gewöhnlichste. Die Münzstätte wurde ohne Zweifel durch die Saline und wahrscheinlich schon bei ihrer Wiederherstellung errichtet. Urkundlich wird sie erstmals in dem oben gedachten Fundationsbriefe des Stiftes Oehringen vom J. 1037 genannt,[1] worin die Rede ist von decem talenta illius monetae, d. h. villae Halle. Sie war ursprünglich königlich. K. Heinrich VII. weist 1309 dem Erzbischof Peter von Mainz 600 Pfd. Heller in moneta nostra in Hallis an (Guden Cod. dipl. III. 56), und K. Friedrich der Schöne sagt noch 1315 (in einer Urk. bei Hanselmann a. a. O. I. Nr. 80) moneta nostra in Halle. Aber bald darauf scheint die Stadt die Münze als Eigenthum erhalten zu haben; denn 1396 ertheilt Wenzeslaus derselben für die nächsten 8 Jahre, 1397 aber für ewige Zeiten das Recht, in der Münze, die sie von Alters her gehabt, Heller und andere Münze zu schlagen, und K. Ruprecht bestätigt dieß 1401. Das Gepräge der hiesigen Münze, dem Stadtwappen entsprechend: ein Kreuz und ein Handschuh (eine Hand?), wurde in Deutschland fast allgemein, bis König Wenzeslaus 1385 befahl, daß es nur in den Münzstätten Nürnberg, Augsburg, Ulm und Hall angewendet werden dürfe. Außer den Hellern wurden seit 1497 einfache und doppelte Silberpfennige, Gulden, Thaler und ganze, halbe und viertels Dukaten geprägt. Das Münzhaus stand in der Gelbinger-Gasse. An der Spitze stand der Münzmeister


  1. Näheres hierüber bei Chr. Binder Württ. Münz- und Medaillen-Kunde. S. 438 u. ff.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 155. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0155.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)