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In einer Kloster Gnadenthaler Urkunde von 1386 erscheint ein Dietrich v. Starkelsbach. Bei dem Weiler stand eine Burg, wo wohl die Familie saß, von der aber weiter nichts bekannt ist.

h. Wielandsweiler, Weiler mit 39 ev. Einw., eine erst in der neueren Zeit durch Anlegung der von Oberroth nach Mainhardt führenden Roththalstraße entstandene Ansiedlung, bei welcher die obenerwähnte 1836 neu gebaute Roththalstraße einmündet. Er liegt an der Oberamtsgrenze von Gaildorf. Ein Hof hieß früher der hintere Röthenhof. Das obenerwähnte Filialverhältniß rührt daher, daß ein Theil der Markung sich auf sittenhardter Markung befindet.


3. Gemeinde Bubenorbis
bestehend aus 5 Parcellen mit 835 Einwohnern.

Der Bezirk liegt auf der mainhardter Höhe, am westlichen Ende des Oberamtes, und grenzt westlich und nordwestlich an das Oberamt Weinsberg, südwestlich an das Oberamt Gaildorf. Er ist etwa anderthalb Stunden lang und eine Stunde breit, und rings von Wald umgeben. Bei Maibach beginnt das nordwestlich sich hinziehende Ohrnthälchen, indeß von Gailsbach her das Benzenbachthälchen westlich hereinragt. Beiden Einschnitten laufen mehrere Schluchten mit einigen namenlosen Bächen zu. Der Gemeindebezirk ist von der lebhaften, von Hall über Backnang nach Stuttgart führenden Staatsstraße durchschnitten, die neulich als Vicinalstraße einen Seitenarm über Ziegelbronn gegen Gailsbach hin erhalten hat. Die Einwohner nähren sich meist mit Holzhandel und gehören zu den minder bemittelten des Oberamtes. Ein ziemlich unfruchtbarer Boden ist ihrem bessern Fortkommen hinderlich.

Der Bezirk ist dem Forstamte Comburg zugetheilt. Der große Zehente gehört von Comburg her in Bubenorbis ganz und in Maibach zum Theil dem Staate; der andere Theil steht dem Hospital Hall zu; in Ziegelbronn zu 2/3 wegen Comburgs dem Staat und zu 1/3 dem Hospital Hall. Der kleine und Blut-Zehente zu Bubenorbis und Maibach gebührt der Pfarrei Michelfeld. Das Recht auf den Neubruchzehenten gehört wegen Hall überall dem Staate. Das Jagdrecht auf der Markung von Bubenorbis, sowie Geld- und Natural-Gefälle und Laudemien zu Maibach und Ziegelbronn, deßgleichen der große und kleine Zehente zu Stock mit Aschenhütte, zu Riegenhof und Ziegelbronn gehören zu der fürstlichen Standesherrschaft Hohenlohe-Bartenstein zu Jagstberg, Rentamts Pfedelbach. Im Übrigen sind der Staat, die Stadtpflege,

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 186. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0186.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)