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alle seine Besitzungen von der Stadt Hall ausgelöst und 1406 von ihr an Rudolph v. Münkheim vergeben. Hierunter sind auch die hohenlohenschen Lehen Veldners, mit welchen 1408 Rudolph von Münkheim, Ulrich v. Gailenkirchen und Conrad v. Thalheim, alle drei Bürger zu Hall, von Graf Albrecht v. Hohenlohe belehnt wurden; insbesondere befanden sich darunter Geyersburg, das Haus und Hofraith mit seiner Zugehörde, auch der Hof zu Lindenau und die Kelter daselbst, wie das alles den Geyer gewesen ist. Dieses Mannlehen erhielt 1414 Rudolph v. Münkheim allein, nachdem Graf Albrecht 1408 auch ihm allein, 1430 aber Graf Kraft sowohl dem jüngern Rudolph, als des ältern Rudolphs Söhnen, Enderlin und Egelin das Burgstadel zu Ober-Münkheim, das Gütlein davor, die Kelter, Fischwasser, viele Weinberge, Gülten und Güter zu Ober- und Unter-Münkheim nebst der Kelter in den Gaisbergen, verliehen hatte. Im Jahr 1453 verlieh dieses Mannlehen Graf Kraft v. Hohenlohe dem Endris v. Münkheim, welchem 1473 Graf Albrecht noch den Hof zu Michelfeld beifügte. Im J. 1484 wurde Ulrich v. Münkheim damit belehnt, nach dessen Tod 1507 das ganze Lehen der Lehensherrschaft heimfiel.

e. Ober-Münkheim, Weiler mit 134 evang. Einwohnern und 14 Gemeinderechten, worunter 2 hohenlohensche und 24 Mrg. vertheilten und 27 Mrg. 11/2 Vrtl. unvertheilten Allmanden; liegt 1/4 St. südlich, Kocheraufwärts von Unter-Münkheim, am linkseitigen Kocherufer und ist theils im Thal, theils an der Bergwand angebaut.

Göz v. Michelfeld verkaufte 1383 an Kraft v. Heimberg, die (längst abgegangene) Mühlstatt und den Mühlgraben zu Ober-Münkheim. Ulrich v. Münkheim, der letzte des Geschlechtes, verschaffte in seinem Testamente 1507 dem Rath der Stadt Hall das Burgstadel Ober-Münkheim und drei hiesige Güter, mit aller Obrigkeit, und 1516 verkauften Caspar Eberhards Erben verschiedene Gülten an den Rath, ebenso 1589 Martin Friedrich und Erasmus Schlez. Ob die jetzt hohenlohe-waldenburgischen Besitzungen mit den vormals senftischen Ritterlehen zusammenhängen, ist uns unbekannt, aber sicher, daß es die bei Geyersburg genannten, 1507 Hohenlohe heimgefallenen Lehen sind. Auch Comburg hatte hier ein Gut, womit die Senfte vor 1657 belehnt waren.

f. Suhlburg, Weiler mit 32 evang. Einw. und 3 Gemeinderechten, worunter 1 hohenlohensches und 2 sogenannte hysonische (nun lehenhöfische) mit 151/2 Mrg. unvertheilten Allmanden; liegt westlich hinter Ober-Münkheim, 1/2 Stunde von Unter-Münkheim auf einer Anhöhe und enthält die Ruinen der Burg Suhlburg,

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 286. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0286.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)