Seite:OAHall0307.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

als hohenlohische Vasallen vorkommen, und nach ihrem Absterben sey sie an die Vellberg gelangt. Vielleicht waren die Grafen v. Flügelau die früheren Besitzer, und vor diesen die Grafen des Mulachgaus (s. o. S. 106). Aus dem Namen wurde aber allmählig „Stöckelburg,“ dann „Steckelnburg,“ und endlich „Stöckenburg.“ Ein Sifridus, plebanus und ein Hugo Sidemann de Horw, rector parochialis ecclesie in Stöckelburg, werden 1356 und 1371 genannt. Im Jahr 1404 schenkte Bischof Johann von Würzburg die Pfarrei, nebst Anhausen, dem Stifte Oehringen (Wibel a. a. O. IV. 117), dem sie auch incorporirt wurde. Nachdem jedoch die von Vellberg in ihrem Gebiet die Reformation eingeführt hatten, erwarben sie 1545 mit Bewilligung der Grafen v. Hohenlohe, als Schirmvögte des Stifts Oehringen, von dem letztern das Patronat und wurden auch im nämlichen Jahr von dem Hofstift Würzburg damit belehnt. Es scheint, daß jetzt erst die Kirche auf den Berg versetzt wurde, wo bis dahin nur die neben der Burg gestandene, S. 300 erwähnte Capelle gestanden hatte. Auf Absterben der Vellberge verlieh am 29. April 1595 das Stift Würzburg an die Brüder Adolph, Valentin und Dietrich Echter v. Mespelbrunn, gegen 25.000 fl. als ein Rittermannlehen: a) den Kirchensatz zu Stöckenburg und Anhausen sammt dazu gehörigen Gefällen, Zehnten und Nutzungen, 1/3 vom großen und kleinen Zehenten zu Vellberg, Buch, Dörrenzimmern, Thalheim, Sulzdorf, Jagstroth, Hohenstatt, Ober-Scheffach, Stadel und Klein-Altdorf und zum Theil am großen und kleinen Zehenten zu Eschenau; b) den ganzen großen und kleinen Zehenten zu Groß-Allmerspann; c) 2/3 am Zehenten zu Eckartshausen, und d) 2/3 an dem zu Ziegelbronn. Die Echter v. Mespelbrunn blieben aber nicht lange im Besitz und konnten auch die weitere Bedingung Würzburgs bei der Übergabe, die katholische Confession wieder einzuführen, nicht erfüllen; denn schon 1605 brachte das Ritterstift Comburg dieses ganze Lehen um 34.000 fl. an sich, von wo aus solches 1802 an den Staat überging. Die Episkopatrechte aber waren 1595 an die Reichsstadt Hall gekommen.


27. Gemeinde Weckrieden,
bestehend aus 6 Parcellen mit 517 Einwohnern.

Die natürliche Lage des Bezirkes gleicht jenem von Thüngenthal, indem er gleichfalls der thüngenthaler Hochebene angehört, jedoch in der Richtung von Süden nach Nordwesten von dem Bühlerthal begrenzt ist. Außer einigen unbedeutenden Zuflüssen der Bühler hat er kein Gewässer. Die Länge und Breite beträgt

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 307. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0307.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)