Seite:OAHeidenheim 062.png

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Betreffend aber die durch die Einschätzung der Staatswaldungen ausgemittelten Jahres-Nutzungen an Holz und Geld, so enthält die nachstehende Tabelle eine nähere Übersicht:[1]

In den Revieren. Jahres-Nutzung. Geldwerth.
Klafter. Wellen.

Anhausen
à 10 fl.
2.800
à 4 fl. 30 kr.
112.000
fl.     
33.040
kr.
Aufhausen 2.300 92.000 27.140
Herbrechtingen 1.800 72.000 21.240
Irrmannsweiler 1.000 40.000 11.800
Nattheim 1.000 40.000 11.800
Oberkochen 2.000 80.000 23.600
Schnaitheim 2.700 108.000 31.860
Steinheim 2.300 92.000 27.140
Zang 3.500 140.000 41.300
Summa 19.400 776.000 228,920

Die Aufbereitungskosten des Holz-Materials betragen ungefähr 28.920 fl., daher der Reinertrag auf 200.000 fl. sich stellt. Eine Ausscheidung des Material- und Geldbetrags der Hoch-, Mittel- und Niederwaldungen kann nicht gegeben werden, indem diese Nutzungen in jedem Revier nicht gesondert verrechnet, sondern stets zusammen geworfen werden.


bb. Neben-Nutzungen.

Diese beschränken sich auf Rinde, Streu, Gras, Weide, Mast, Holzsaamen, Wildobst, Wachholderbeeren, Kräuter,

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 062. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_062.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. In dieser Berechnung sind die Jahres-Nutzungen der außerhalb des Oberamts gelegenen Theile des Heidenheimer Forstes (in den Revieren Irrmannsweiler, Nattheim, Oberkochen und Zang) mit begriffen, die hier nicht im Einzelnen ausgeschieden werden konnten. Sie betragen (nach dem Verhältniß des Areals berechnet) in runder Summe des Geldwerths 70.000 fl., die also von obigen 228.920 fl. in Abzug zu bringen sind.