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Das Gewerbe-Cataster beträgt nach der Revision vom J. 1842:

von Handwerkern 4154 fl. 12 kr.
  "   Kleinhändlern   110 fl. 48 kr.
  "   Handlungen   581 fl. –  kr.
  "   Manufakturen u. Fabriken 1099 fl. 24 kr.
  "   Mühlen u. anderen Werken   502 fl. 18 kr.
  "   Wirthschaften   645 fl. 20 kr.
  "   Getränkefabriken   903 fl. 25 kr.
7996 fl. 27 kr.

und hat sich seit dem Jahr 1835 von 7444 fl. 10 kr. auf diesen Betrag erhöht.

Es kommt somit im Durchschnitt auf einen Gewerbenden ein Cataster-Ansatz von 2 fl. 10 kr.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Grundherren im engeren Sinne des Worts befinden sich zwei im Oberamtsbezirk, der Graf von Maldeghem in Niederstotzingen zu Bergenweiler, und der Freiherr von

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 087. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_087.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)