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von Bayern dem Bürgermeister, Stat und Gemeinde Heidenheim (ebendas.); die Stadt hatte sich wegen „Krieg und schwerer Leuff“ ihres Marktrechtes eine Zeit lang nicht bedient. Herzog Ulrich confirmirte im J. 1542 Heidenheims Privilegien[1] und den in Abgang gekommenen Samstagsmarkt. Herzog Friedrich ertheilte im J. 1599 der Stadt noch einen vierten Jahrmarkt und verlegte den Mittwochsmarkt auf Montag, so der Garnmarkt seyn und bleiben soll, und erlaubte alle Sonntag in der Fasten und nach Michaelis vier Sonntag Roß- und Viehmarkt, und jeden Montag einen Weinmarkt zu halten. Auch sollte die Stadt den Salzhandel „nach bestem Vermögen“ zu treiben das Recht haben. Alle Frucht in Stadt und Amt sollte öffentlich unter dem Kornhaus zu Heidenheim verkauft werden. Das Holz sollte nicht nach Giengen und in andre fremde Herrschaften geführt, sondern gegen Heidenheim, und allda abgeladen oder verkauft werden. Die 32 Schäfereien im Amt Heidenheim, so ihre Wolle zu Ulm und anderswo wägen lassen, die sollen keine Wolle in oder außerhalb Landes verkaufen, sie sey denn in Heidenheim abgewogen und die Gebühr davon erlegt worden etc.

Mit der Herrschaft Heidenheim theilte dieser Hauptort dessen mancherlei Geschicke, weßhalb wir auf den allgemeinen Theil verweisen. Im 30jährigen Kriege zog die überall verderbliche Nördlinger Schlacht auch hier die theilweise Einäscherung der Stadt nach sich.

2) Brunnenmühle, Mahlmühle mit 6 Einw., 1/4 St. südl. von Heidenheim, an dem tiefen Bassin einer sehr starken Quelle, die aus der Felswand am rechten Thalabhang hervorbricht und dem Brenzursprung an Wassermasse beinahe nichts nachgiebt, sich aber von jenem dadurch unterscheidet, daß sie ganz krystallklar ist und nicht ins Blaue spielt.

3) Kleemeisterei, Haus mit 3 Einw., im Ugenthal, 3/8 St. westlich von Heidenheim.

4) Mechanische Spinnerei, Haus mit 3 Einw., 1/8 St. südlich von der Stadt auf dem rechten Ufer der Brenz, s. oben.

5) Scheckenblaiche, Haus mit 3 Einw., gegenüber von N. 4. auf dem linken Brenzufer, G. und F. Meebold gehörig. Der Name rührt von den gefärbten Stücken, sogenannten Schecken, die hier geblaicht wurden.

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_139.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Zu den Privilegien der Stadt hat übrigens das Münzrecht nicht gehört, wie einige Numismatiker fälschlich annahmen, indem sie landgräflich Leuchtenbergische Münzen wegen Ähnlichkeit des Wappens dahin verlegten.