Seite:OAHeidenheim 155.png

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gewöhnlichen ländlichen, auch einige städtische Professionen, z. B. 2 Beindreher, 1 Kupferschmied etc. Sehr durch die Verhältnisse gedrückt sind die zahlreichen (36) Leineweber, die übrigens nicht selbständig, sondern in der Regel für Fabrikanten in Heidenheim arbeiten. Eine Baumwollenweberei hat ein ziemlich lebhaftes Geschäft in Barchent, sogenannten Scheggen etc. Als Nebenerwerbsmittel nennt man das Holzhauen, Steinbrechen, und das besonders im Winter fleißig betriebene Korbflechten, wozu das benachbarte Donauried die Weidenruthen liefert. Unbedeutend sind die hiesigen zwei Jahrmärkte. – Die Einwohner werden als arbeitsam, geordnet und kirchlich religiös geschildert. Ohne ihre Nachbarn an Bildung zu übertreffen, unterscheiden sie sich von ihnen durch bessere Stoffe und städtischeren Schnitt ihrer Kleidung. Allein hinsichtlich des Wohlstandes stehen sie namentlich der angrenzenden Gemeinde Sontheim weit nach, was seinen Grund hauptsächlich in der theilweise geringeren Fruchtbarkeit ihrer beschränkten und mit beträchtlichen grundherrlichen Abgaben belasteten Markung zu haben scheint. Diese grundherrlichen Gefälle, sowie alle Zehentrechte stehen dem Staat zu, der auch 215 M. Schloßgüter besitzt, welche stückweise an die Bürgerschaft verpachtet sind. Abgelöst sind der Obst- und Blutzehnten. An Dienstgeldern sind in Folge des Gesetzes vom J. 1836 212 fl. 56 kr. jährliche Abgaben, und an Hundsgeld eine jährliche Abgabe von 34 fl., erstere im zehnfachen, letztere (im Gnadenweg) im fünffachen Betrag abgelöst worden. Außerdem wurden 2 fl. 19 kr. Gebäude-Abgaben abgelöst. Geschlossene Lehengüter giebt es nicht mehr. Jeder Bürger, der eine volle Gemeindegerechtigkeit besitzt, genießt 3 Krautländer à 23 R., 2 alte Riedplätze à 1/8 M. 32 R., 1 neuen Riedplatz à 2/8 M. 26 R., und 6/ bis 7/8 M. Ackers. Auf diesen Güterstücken haftet eine Abgabe von 22 kr. und 1/2 Malter Frucht „was der Halm trägt“ an das Cameralamt, und von 1 fl. 28 kr. an die Gemeinde. Diese bürgerlichen Nutzungen sind alle an den Besitz gewisser Häuser gebunden, und werden mit diesen verkauft und vererbt.

Der Marktflecken Brenz liegt sehr frei und offen am linken, und mit einigen Häusern am rechten Ufer des Brenzflusses, über welchen eine der Gemeinde gehörige hölzerne Brücke führt, 5 geom. Stunden von Heidenheim. Die Staatsstraße von dieser Stadt nach Lauingen, Dillingen und Augsburg zieht mitten durch den Ort. Eine gute Vicinalstraße führt von hier nach Sontheim, Niederstotzingen und Ulm. Der Ort nimmt sich von allen Seiten, besonders von Norden her gesehen, sehr gut aus. Die Häuser (181, darunter 131 Wohngebäude) sind fast ohne Ausnahme mit Ziegeln gedeckt, und haben – wenigstens die neueren unter ihnen –

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 155. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_155.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)