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wovon die Hälfte von Ulrich und Hug Grafen von Montfort zu Lehen rührte (Stuttg. Staats-Arch.).

Damals war aber der Besitz von Brenz schon in andere Hände übergegangen gewesen; im J. 1447 verkaufen Graf Ulrich und Graf Conrad zu Helfenstein an Herrn Hans von Stain zu Ronsperg Ritter ihren Theil von der Feste zu Brenz und dem gemauerten Vorhof darunter gelegen etc. sammt dem Gericht und Ehehaften, welches alles zur Hälfte Lehen von Montfort ist, auch etlich eigene Stück, Güter und Gülten zu Brenz, alles um 4000 fl. rhein. Demselben Hans von Stein verkauft im J. 1447 Wilpold von Suntheim sein Viertel an der Behausung der Feste von Brenz, desgleichen ein Viertel an Gericht, Zwäng und Bänn (so Lehen von Montfort) u. a. m. um 2250 fl., und an eben diesen von Stein im J. 1448 Ludwig von Suntheim die Hälfte am Stock der Feste zu Brenz und seine Behausung, die in selbem Stock steht, ferner sein Viertel am Gericht, seine Hälfte am Burghof, so alles Lehen von Montfort ist (Stuttg. Staats-Arch.).

Als die Güssen wieder in den Besitz von Brenz kamen, bestund die Lehnsabhängigkeit des Gutes fort. Das K. Staatsarchiv bewahrt aus den Jahren 1493, 1530, 1534 Lehensreverse der Güssen gegen die Grafen von Montfort um das Lehen zu Brenz, worin bemerkt ist, daß die Grafen von Montfort das hohe und niedere Gericht zu Brenz vom Kaiser und Reich zu Lehen empfangen haben. Der älteste vorhandene Lehenbrief der Grafen von Montfort ist vom J. 1522, spätere sind von 1525, 1530, 1548. Die Grafen hatten übrigens nicht viel Genuß von ihren Lehensrechten und boten sie im J. 1589 selbst an die Güssen feil. Diese Familie war damals schon sehr herabgekommen und entschloß sich nicht zum Ankauf. Nun bot Pfalzgraf Philipp Ludwig 4000 fl. um das dominium directum solcher Lehen, weil aber Graf Johann von Montfort einen Sohn bekommen, wurde die Sache rückgängig (1594. 1595).

Im Anfang des 17. Jahrhunderts hatte sich die Schuldenmasse Hans Conrads von Güß aufs äußerste gehäuft. Württemberg allein hatte 90000 fl. an Kapital und verfallenen Zinsen zu fordern; es nahm nun mit Pfalzneuburg, welches nächst ihm die größten Summen vorgestreckt, im J. 1608 wirklich das Gut ein und ordnete eine gemeinschaftliche Verwaltung an. Der schlechte Schuldner, dessen sämmtliche auf das Gut Brenz hypothecirten Schulden sich auf 225.573 fl. 18 kr. beliefen, wurde in Eßlingen im J. 1611 festgenommen und auf Befehl Herzog Johann Friedrichs von Württemberg vier Wochen lang in Haft gehalten. Nun aber stritten sich Württemberg und Pfalzneuburg um den Vorkauf an dem Orte. Württemberg, welches größere Forderungen hatte als Pfalzneuburg,

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_159.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)