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schloß am 12. April 1613 den Kauf ab (Sattler 6, 69). Ferner erwarb Herzog Johann Friedrich den 1/11 Jul. 1615 um 5000 fl. von Graf Johann von Montfort dessen Lehengerechtsame, „nämlich des gemauerten Stocks zu Brenz im Schloß, darauf das Haus gegen Bergenweiler wärts gelegen gebaut, desgleichen das Gericht, hoch und nieder Zwäng und Bänn, ferner die Mühlstatt, genannt die Spindelmühle ob dem Weiher zu Suntheim, die Mühlstatt, genannt die Aumühle an der hintern Brenz bei Suntheim unten an dem Weiher gelegen, mit aller der Zugehörden, zu rechtem Mannlehen verliehen.“

Im J. 1617 den 28. Mai überließ Herzog Johann Friedrich durch fürstbrüderlichen Vergleich seinem Bruder Julius Friedrich († 1635) als Apanage das Gut Brenz mit Weiltingen nebst einem Jahresgehalt von 15000 fl. (Sattler 6, 110). Julius Friedrich errichtete in Brenz eine Münzstätte, und prägte - die Kipper- und Wipperzeit sich zu Nutze machend – vom 2. Sept. 1622 bis zum 8. Mai 1623 nicht weniger als 1.094.034 fl. an doppelten, einfachen und halben Hirschgulden (welche durch den Buchstaben B den Prägeort anzeigen). Er wurde indeß bald auf die Reichsgesetze wegen der Heckenmünzstätten verwiesen und seine Münzstätte auf Anordnung des schwäbischen Kreises zerstört. Sein Sohn Manfred († 1662) stiftete die weiltingische (weiltingisch-brenzische) Linie, diese starb aber schon im J. 1705 im Mannsstamm aus mit Manfreds Sohn, Herzog Friedrich Ferdinand, der dem Orte Brenz das Privilegium ertheilte, vier Jahresmärkte zu halten, welches K. Leopold den 21. März 1703 bestätigte.

Mit dem Aussterben der weiltingisch-brenzischen Linie fiel Brenz vertragsgemäß an das herzogliche Haus zurück, und Herzog Eberhard Ludwig nahm es unter die Kammerschreibereigüter auf, von welchen es jedoch bald darauf wieder abgetrennt wurde, indem es genannter Herzog am 23. April 1727 an die Landeshofmeisterin, Gräfin Würben, überließ „zu lebenslänglichem Unterhalt, doch so, daß der bilancirte jährliche Ertrag dieser Güter mit 4538 fl. von den 10.000 Gulden jährlichen Deputates der Gräfin abgezogen werden sollte.“ Jedoch schon im J. 1732 mußte die Gräfin, da sie gestürzt wurde, durch Verabschiedungsreceß vom 28. März Brenz nebst Oggenhausen wieder herausgeben.

Brenz stund unter Aufsicht eines Stabsamtmanns, der zugleich Keller- und Gerichtsschreiber war. Die Einkünfte wurden mit denen von zwei Maierhöfen zu Oggenhausen zur besonderen herzoglichen Kasse verrechnet.

Aus den kirchlichen Alterthümern des Ortes ist noch zu erwähnen, daß der Kirchensatz den Güssen von Güssenberg gehörte bis zum

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 160. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_160.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)