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Im J. 1528 wurde zum ersten Male nach der evangelischen Lehre durch Casp. Pfeifelmann in der Hospitalkirche gepredigt; im folgenden Jahre übergaben mehrere Bürger eine Bittschrift an den Rath, daß auf ihre Kosten ein Prediger der neuen Lehre angestellt werde. Als solcher wurde Mart. Rauber aus dem Ulmischen im J. 1531 berufen. Doch bestunden daneben noch mehrere Jahre die katholischen Geistlichen. Protestantischer Seits wurde im J. 1537 die württembergische Kirchenordnung als Richtschnur angenommen; in demselben Jahre ließ der Rath die Pfründhäuser verkaufen und den Erlös zur Verwendung ad pias causas anlegen. Die neue Lehre erlitt aber späterhin wieder zeitweise Anfechtungen und Unterdrückungen, wie durch das Interim. Im J. 1631 den 23. März ertheilte K. Ferdinand II. den Befehl, daß, weil in Giengen im J. 1553, also noch nach dem passauischen Vertrage, ein katholischer Pfarrer gewesen sei, die Pfarrei dem Kl. Herbrechtingen zurückgestellt und die unkatholischen Kirchenlehrer entfernt werden sollten (Braun, Gesch. der Bisch. von Augsb. 4, 156).

Giengen kam durch den Pariser Frieden vom 20. Mai 1802 und den Reichsdeputationsschluß vom 25. Febr. 1803 an die Krone Württemberg; das Besitzergreifungspatent ist vom 23. Novbr. 1802 (abgedr. bei Magenau S. 158). Die Stadt wurde Sitz eines Oberamts, welchem 1806-1809 die untern Brenzthalorte des Oberamts Heidenheim zugetheilt waren. Im letzteren Jahre aber wurde der Bezirk Giengen mit dem Oberamt Heidenheim vereinigt, und Giengen selbst der Sitz eines Unteramts, was es bis zur Aufhebung der Unterämter blieb.


10. Gemeinde Gussenstadt.

Sie besteht aus dem evangel. Pfarrdorf (Marktflecken) Gussenstadt und dem Hof Heutenburg, zusammen mit 1061 Einw. Die Markung des letzteren ist von der Gemeinde Gerstetten umschlossen, und oben S. 177 in das Areal der letzteren eingerechnet worden. Die Markung Gussenstadt begreift 52542/8 M., stößt an die Gemeinde Gerstetten und Söhnstetten, und ist, als die westlichste des Oberamts, auf drei Seiten von dem Oberamt Geislingen umgeben. Sie gehört ganz der hohen Alpfläche an, ist rauh und hat gänzlichen Mangel an Quellwasser. Der Ackerbau hat eine große Ausdehnung

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_206.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)