Seite:OAHeidenheim 236.png

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statt. – Pferde- und Rindviehzucht haben nichts Ausgezeichnetes. Stallfütterung besteht mit Herbstwaide. Der Verbesserung der Viehzucht steht hauptsächlich der häufige Wechsel mit Kauf und Verkauf im Wege. In dieser Hinsicht ist zu bemerken, daß in Hohenmemmingen der Hauptabstoß der Viehhändler aus Bayern ist. Eine Menge von Pferden und Rindvieh kommt das Jahr hindurch aus Bayern hieher, wo die geräumigen Stallungen des Wirthes Bosch der Sammelplatz sind, aus welchem die aufgekauften Thiere von den Händlern auf der direkt von hier nach Heidenheim führenden alten „Weinstraße“ (s. unten) in das Innere von Württemberg gebracht werden. Die Schafzucht ist nicht bedeutend und mehr im Ab- als Zunehmen begriffen; der Waidepacht erträgt jährlich 750 fl. – Von Gewerben sind blos 18 Weber mit 20 Stühlen zu erwähnen, die mit Ausnahme eines einzigen in halb linnenen halb baumwollenen Waaren um den Lohn arbeiten. Schildwirthschaft ist eine, und eine Brauerei vorhanden.

Der Vermögenszustand ist im Allgemeinen gut, wirklich Arme giebt es nicht, daher auch keine Armenstiftungen. Fleiß und Sparsamkeit sind vorherrschend. Das Gemeindevermögen besteht aus Waldungen (s. oben) und 294 Morgen Waiden, die bürgerlichen Nutzungen aus einigen Kartoffel- und Krautländern und ungefähr alle drei Jahre einer halben Klafter Holz. [1] Den großen, und seit der Verwandlung der Pfarrei (1837) auch den kleinen Zehenten, sowie alle Gefälle, mit Ausnahme einiger dem Hospital in Giengen zuständiger Gülten bezieht der Staat. Abgelöst gegen den Staat sind: Jagdfrohnen jährlich 9 fl. 14 kr. Gebäudeabgaben 18 fl. 23 kr. Hundsthaler etc. 5 fl. 42 kr. Gegen das Hospital Giengen: Gebäudeabgaben 3 fl. 47 kr. Zur örtlichen Stiftungspflege ebenso 1 fl. 33 kr. Aufgehoben aus dem Anwartamt 39 kr.

Das Dorf, gewöhnlich nur Memmingen genannt, liegt hoch und frei, und gewährt vom Brenzthal aus gesehen einen angenehmen Prospekt. Die Entfernung von Heidenheim beträgt 3 geom. St. südöstl. Die Straßen sind ziemlich reinlich gehalten, die Häuser (darunter 100 Wohngebäude) zwar meistens mit Stroh gedeckt, doch

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_236.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Aus Anlaß des im Jahr 1842 abgehaltenen Ruggerichtes wurde beschlossen, daß von den besseren Waiden jedem aktiven Bürger ein Viertel mit Nutzen und Eigenthum abgetreten werden solle, wogegen er einen billigen Anschlag nach 3 Klassen von 23, 20 und 15 fl. an die Gemeindekasse zu bezahlen habe. Durch diesen Beschluß wurde erzweckt, daß nicht nur baubares Feld für die Kultur gewonnen, sondern auch dem minder wohlhabenden Bürger ein Erwerb an Grund und Boden möglich wird, was außerdem höchst selten, ja beinahe gar nie thunlich ist.