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bekam von einem Wentilfrid seine Güter und 6 Leibeigene in pago Recie (nicht Rexie, s. Schoettgen et Kreysig Dipl. et script. Germ. med. aevi 1, 43) in villa nuncupata Sneiten juxta fluvium Brenze, von Egilolf und seiner Frau Rilint locum Esnide super fluvium Brenze mit 30 Leibeigenen (Schannat. Trad. Fuld. 310. 309).

Die Veste Schnaitheim war ein sogenannter Berfried (Reg. Boic. 8, 7); den 2. Febr. 1328 „geweren die Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen ihrem Bulen dem Grafen Johann von Helfenstein nach Landsrecht um die Verleihung der Burgveste zu Berge und die Vesten Snaiten und Aufhausen“ (Reg. Boic. 6, 246); in der Mitte des 15. Jahrhunderts saßen auf Schnaitheim die Herren von Scharenstetten (helfensteinische Dienstleute).

Diese Familie hatte in „Snayten“ den Kirchensatz, von welchem einen Theil nebst einer Sölde Ritter Walther von Scharenstetten den 25. Februar 1344 an Agnese von Eglingen, seine Tochter, veräußerte (Reg. Boic. 8, 6. 7). Agnes verkaufte diesen Besitz unter Mitwirkung der Lehensherren, der Grafen von Helfenstein, schon im Jahr 1345 den 2. Juni an Ritter Ulrich den Vetzer, ihren Oheim nämlich „eine Sölde zu Snayten samt dem Kirchensatz und der Vogtei, in so weit sie selbe von ihrem Vater Herrn Walther von Scharenstetten und ihrem Bruder Conrad ererbt hat, um 250 Pfd. Heller“ (Gabelkh. und Reg. Boic. 8, 43). Im Jahr 1413 lieh Graf Friedrich von Helfenstein dem vesten Knecht Ulrich Vetzer dem Ältern den halben Theil des Kirchensatzes mit Zugehör, desgleichen im Jahr 1446 Graf Ulrich von Helfenstein an Mang Vetzer, Ulrichs Sohn (Gabelkh.).

Um wieder auf das Schloß Schnaitheim zurückzukommen, wechselten seine Besitzer mehrere Male: im Jahr 1525 saß hier Rudolf Ebner (Gabelkh.), nachher kam es in die Hände eines Reuß von Reußenstein, von diesem gegen das Jahr 1577 an Puppelin von Stein, aus dessen Händen bald darauf an Johann Ludwig von Sperberseck, der es wenigstens im Jahr 1583 schon besaß.[1] Von der Familie Sperberseck erhielten es im ersten Drittheil des 17. Jahrhunderts (1627, wenn nicht früher) Hieronymus Besserer und Wolf von Westerstetten. Seit dem Ende desselben Jahrhunderts ist hier der Amtssitz der württembergischen Oberforstmeister des Heidenheimer Forstes; von ihnen enthält die Pfarrkirche mehrere Denkmäler.

Der Ort selbst ist mit der Herrschaft Heidenheim, welche laut

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 271. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_271.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. 1583. Gütlicher Vertrag zwischen Hans Ludwig von Sperberseck als Inhaber des Schlößchens zu Schnaitheim und der fürstlichen Rentkammer wegen der hohen und niedern Gerichtsbarkeit zu Schnaitheim (Urkunde im königl. Staatsarchiv).