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oben genannten Waldungen und einigen andern liegenden Gründen, in der verpachteten Schafweide (s. oben) und 400–500 fl. Grundzinsen und Gefällen. Eine bedeutende Erwerbung für die Commun war der im Jahr 1792 von Frh. v. Stain auf Nieder-Stotzingen um 92.000 fl. und 1500 fl. Schlüsselgeld erkaufte Hof Schwarzenwang. Das gesammte Hofgut mit Ausnahme des Waldes (Hardtwald) und der Weide, verkaufte die Gemeinde an einzelne Bürger. Beinahe war die Gemeinde mit Abtragung obiger Kaufsumme zu Stande, als sie in den Jahren 1796–1802 eine Last von 77.100 fl. Kriegskosten zu tragen bekam. Als bürgerliches Beneficium hat jeder Bürger 2 Grundstücke, jedes zu 63 Ruthen, und 2–3 Krautbeete zu 10–11 Ruthen zu benutzen. Ferner wurden im J. 1841 4515/8 Morgen Allmanden mit dem Nutzungsrecht unter die aktiven Bürger (je zu 11/2 Morgen) vertheilt, und 250 Morgen von dem Schwarzenwanger Hofgute mit dem Eigenthumsrecht an die Bürgerschaft gegen einen Anschlag nach 3 Klassen von 18.300 fl. überlassen, so daß jeder Bürger 5/8 M. 31 R. erhielt. Diese Güterstücke sind nun theils Fruchtfelder, theils Wiesen und Torfstiche. Noch besitzt die Gemeinde 450 Tagwerke Holzmäder auf königl. bayr. Staatsgebiete, welche der Stadtmarkung Gundelfingen zugetheilt sind.[1]

Das Zehentrecht ist so getheilt, daß der große Zehenten dem

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_278.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Schon seit alten Zeiten besaßen nämlich die Sontheimer auf Gundelfinger Markung diese Holzmäder, auf welchen die Gundelfinger von jeher das Holz ansprachen, und den Sontheimern nur das Gras zugestanden. Die letzteren behaupteten ein Recht auch auf jenes, und nach manchen Streitigkeiten kam es den 28. Okt. 1818 zu einem förmlichen Krieg zwischen den von ihren Nachbarn unterstützten Sontheimern und den Pfälzischen. Unter der Bedeckung von 30 Reitern und 200 Musketiers, geführt von ihrem Amtmann, Hans Müller, wollten die Sontheimer die Bäume fällen und auf Wagen davon schaffen. Allein durch einen Nebel begünstigt fielen die Gundelfinger mit starker bewaffneter Mannschaft über die Holzhauer her, deren Bedeckung noch nicht vollzählig auf dem Platze war. Der Amtmann wurde gefangen genommen, die Holzhauer auseinander gesprengt, die Wagen erbeutet. Zwar befreiten die nacheilenden württemb. Reiter den Amtmann und jagten dem Feinde 6 Wagen ab. Allein 25 Gefangene, darunter der Schultheiß von Fleinheim, 66 Pferde und 3 Musketen blieben in den Händen der Gundelfinger. Nach einer vierteljährigen harten Gefangenschaft wurden endlich Jene sammt den Pferden gegen Caution ausgeliefert. Für Verköstigung der Arrestanten mußte Sontheim 2000 fl. bezahlen. – Dieß geschah vor 226 Jahren; aber noch jetzt stehen die Gundelfinger Bäume auf den Gütern der Sontheimer, und nach einem langen und kostspieligen Rechtsstreit hat das Ober-Appellations-Gericht in München gegen die diesseitige Gemeinde entschieden. Es wird in neuester Zeit auf eine Abtheilung mit Gundelfingen hingewirkt.