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e. vom kleinen Zehnten gehörte der Pfarrei Biberach 1/3, den Frohnhofsgutsbesitzern wegen der Zuchtstiere 2/3;
f. der Heu- und Öhmdzehnte gehörte ganz der Pfarrei.

Außer den zur herrschaftlichen Meierei gehörigen, und den eigenen Gütern der Bürger waren auf Biberacher Markung mehrere gült- und zinsbare Höfe

a. kameralamtliche: der Dachel-, Deutsch-, Fezer-, Frohn-, Kärchersgrund-, Küchlens-, Storchs-, Thalemer-, Wössen- und Zweigshof;
b. dem Spital Wimpfen: Rebhuhns-, Ruoffen-, Schweigerts- und Zimmermannshof;
c. der Pfarrei Fürfeld: Ravenshof;
d. der Pfarrei Biberach: Wittumshof.

Das Schafweiderecht auf der ganzen Markung gehört dem Staat, der jährlich 1200 fl. Pachtgeld erhält.


Böckingen,
Pfarrdorf II. Classe mit 1763 Einwohnern (worunter 10 Katholiken, die in Heilbronn eingepfarrt sind).

Nur 3/4 Stunden südwestlich von Heilbronn an einem See,[1] der 111/8 Morgen groß an einigen Stellen 20 Fuß tief und der quellenreiche Überrest eines vormaligen Neckararmes ist, nahe am Neckar, liegt das freundliche Dorf, dessen Ostseite seit 1848 von der Eisenbahn berührt wird. Die Staatsstraße von Heilbronn nach Brackenheim schlängelt sich durch den Ort.

Heilbronner Wiesen erstrecken sich so nahe an Böckingen hin, daß die Marksteine keinen Büchsenschuß von dem Böckinger Kirchthurme entfernt sind. Die Böckinger Markung dehnt sich aber weithin auf den fruchtbaren Hügeln zwischen dem Neckarwiesenthal und dem Heuchelberge aus.

Den Namen hat Böckingen wahrscheinlich von dem in der ersten Silbe enthaltenen alten Mannsnamen Bacho oder Becho.

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 262. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_262.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Ein durch Chroniken fortgepflanztes Mährchen will, daß am 5. Oct. 1230 unter Kaiser Friedrich II. ein Hecht mit einem messingenen Ringe hinter den Kiemen, auf welchem in griechischer Sprache dessen erwähnt wurde, in den Böckinger See gesetzt, und daß derselbe, nachdem er eine Länge von 4 Ellen und 31/2 Viertel erreicht, 267 Jahr später im Jahr 1497 350 Pfd. schwer gefangen und dem Kaiser Maximilian I. verehrt wurde (vgl. Crusius, Annal. Suev. 3, 25).